BYOD Standard

BYOD Nutzungsbedingungen

Immer häufiger möchten Schülerinnen und Schüler ein digitales Endgerät nutzen, um Papier und Bücher in der Schultasche zu ersetzen. Wenn diese Geräte privat angeschafft und verwaltet werden, bezeichnet man das dazugehörige Nutzungskonzept auch als BYOD – bring your own device.

Digitale Endgeräte können einen großen Gewinn darstellen (jederzeit Zugriff auf alle Lernmaterialien, zusätzlich Zugriff auf multimediale Lerninhalte, Gewichtsersparnis, Wiederherstellbarkeit, etc.), die zusätzlichen Möglichkeiten können jedoch auch missbraucht werden. Aus diesem Grund obliegt die Nutzung von BYOD-Geräten am Kopernikus-Gymnasium Walsum Regeln. Die BYOD-Nutzungsordnung muss vor der Nutzung privater Endgeräte von den Schülern und deren Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Sie wurde zwischen Schülern, Eltern und Lehrerschaft abgestimmt, die Nutzungsbedingungen sind pädagogisch, organisatorisch oder technisch begründet. Im Folgenden sollen diese Hintergründe durch Erläuterungen transparent gemacht werden.

[Bitte hier klicken, um die vollständigen BYOD-Nutzungsordnung anzuzeigen!]
  • Unter „BYOD“-Geräten werden Tablets und Notebooks verstanden, die über eine weitere Eingabemöglichkeit (Stift oder Tastatur) verfügen. Die Nutzungsordnung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Smartphones.

Die Übergänge zwischen digitalen Endgeräten sind fließend. Es sollen jedoch bei der Nutzung von BYOD-Geräten jene Geräte in den Blick genommen werden, die explizit für die Nutzung im Unterricht, als Ersatz z.B. für Schulbücher, Hefte und Hefter, mitgeführt werden. Ein Smartphone hat hingegen andere Nutzungsschwerpunkte, denen durch eine separate Smartphone-Nutzungsordnung Rechnung getragen wird.
Geeignet für diesen Zweck sind daher z.B. Tablets mit einer ausreichenden Displaygröße (ca. ab 10 Zoll), die auch die Bearbeitung mit einem Stift zulassen oder Notebooks. Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Empfehlungen für den Kauf eigener digitaler Endgeräte („BYOD Standard“).

  • Die Nutzung erfolgt freiwillig, wobei die Lehrkraft über Art und Umfang der Nutzung entscheiden kann. So kann die Nutzung in bestimmten Unterrichtsphasen oder für bestimmte Aufgaben untersagt sein. Sollte eine Lehrkraft grundsätzlich keine Nutzung wünschen, so gibt sie dies zu Beginn des Schuljahres bekannt.

Jede Lehrkraft trägt die Verantwortung für den eigenen Unterricht und hat daher auch das Recht, über die Gestaltung des eigenen Unterrichtes maßgeblich zu entscheiden. Daher kann sie jederzeit über Art und Umfang der Nutzung der BYOD-Geräte entscheiden (z.B. als Recherchemedium, nur für die Nutzung digitaler Schulbücher, auch als Heftersatz, etc.). Diese Entscheidung kann auch von der jeweiligen Unterrichtsphase abhängen. So kann z.B. die Nutzung des Gerätes während eines Schülervortrages unerwünscht sein oder es wird bevorzugt, z.B. geometrische Konstruktionen mit Papier und Bleistift anzufertigen. In diesem Fall bleibt das Gerät ausgeschaltet (Standby) und wird mit dem Bildschirm nach unten auf den Tisch gelegt, das Display zugeklappt oder es verbleibt in der Schultasche.
Lehrkräfte können sich auch grundsätzlich gegen die Nutzung privater digitaler Endgeräte im eigenen Unterricht aussprechen. Sie werden dies zu Beginn des Schuljahres bekanntgeben. In diesem Fall verfügt die Schule über eine genügend große Anzahl an schuleigenen digitalen Endgeräten, welche nach Bedarf von der Lehrkraft stundenweise oder für längere Arbeitsvorhaben ausgeliehen und an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden können.
Schülerinnen und Schüler können auch unterjährig mit der Nutzung eines eigenen digitalen Endgerätes beginnen oder diese beenden. Sie müssen dann jedoch sicherstellen, dass in der Übergangszeit erarbeitetes Material jeweils fortführend weiterverwendet werden kann. Das bedeutet, dass z.B. die Mitschriften und Arbeitsblätter der bisherigen Unterrichtsinhalte beim Umstieg weiterhin mitgebracht oder eingescannt (Umstieg analog Ü digital) oder ausgedruckt (Umstieg digital Ü analog) werden müssen.

  • Der/Die SchülerIn trägt selbst die Verantwortung für das persönliche Endgerät. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

Die Schule kann aus organisatorischen Gründen keine Verantwortung für den Schutz der Geräte übernehmen. Somit muss jeder selbst dafür sorgen, dass ein Diebstahl oder eine Beschädigung der Geräte verhindert wird. Hierzu können die Geräte in der eigenen Schultasche im abgeschlossenen Klassenraum aufbewahrt werden. Die Geräte sollten auf keinen Fall unbeaufsichtigt in einer Tasche (z.B. vor dem Klassenraum auf dem Gang, in der Pausenhalle etc.) verbleiben. Im Sportunterricht sind die Geräte wie andere Wertsachen auch bei der Lehrkraft abzugeben. Möglicherweise ist eine Versicherung des Gerätes gegen Diebstahl oder Beschädigung in Betracht zu ziehen.

  • Der Datenschutz ist zu beachten. Es dürfen keinerlei Fotos, Videos oder Tonaufnahmen, auf denen andere Personen zu erkennen sind, angefertigt oder gespeichert werden.

Dieser Punkt der Nutzungsbedingung ist besonders wichtig und sensibel, da hierdurch die Rechte von Mitschülerinnen und Mitschülern bzw. Lehrkräften berührt werden. Bei einer Zuwiderhandlung können unmittelbar rechtliche Ansprüche entstehen, weshalb eine Anzeige bei der Polizei erforderlich werden kann.
Jeder hat das Recht, über seine persönlichen Daten alleine zu bestimmen. Dies schließt auch das Recht am eigenen Bild oder anderen personenbezogenen Merkmalen (z.B. Stimme) ein. Es ist daher nicht erlaubt, Foto-, Video- oder Tonaufnahmen einer Person ohne deren Zustimmung anzufertigen. Die gesetzlichen Ausnahmen beziehen sich auf den privaten Bereich und sind daher nicht in der Schule anwendbar.
Sollen jedoch explizit Arbeitsergebnisse erstellt werden, die Bild- und/oder Tonaufnahmen von anderen Schülerinnen und Schülern enthalten, so ist dies durch die Einverständniserklärung der Eltern bei der Anmeldung des Kindes abgedeckt. In dieser ist auch geregelt, inwieweit die Arbeitsergebnisse anschließend auf schulischen Kanälen veröffentlicht werden. Die Aufnahmen werden in diesem Fall in der Regel mit einem schulischen Endgerät angefertigt. Ist eine Veröffentlichung außerhalt der Schulhomepage oder schulischen Medien (auch gedruckt) vorgesehen, z.B. bei einem externen Wettbewerb, so holt die Lehrkraft hierzu gesondert bei den Eltern das Einverständnis ein.
Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich keine fremde Person Zugang zu den Daten auf dem privaten Endgerät verschaffen kann. Das bedeutet, dass das der Zugang zum Gerät mit einem Code oder Kennwort zu schützen ist. Ein Entsperren mittels Fingerabdruck, FaceID o.ä. verhindert, dass Mitschülerinnen und -schüler beim Entsperren den Gerätecode mitlesen können.

  • Das Urheberrecht ist zu beachten. Es dürfen keine Inhalte auf den Geräten gespeichert oder geteilt werden, für die kein Nutzungsrecht besteht.

Wie auch beim Datenschutz ist das Urheberrecht ein sensibler Bereich, der schnell zu hohen Abmahngebühren oder Schadensersatzansprüchen führen kann. Schülerinnen und Schüler sollen daher darauf achten, keine Inhalte aus fragwürdigen Quellen im Internet abzurufen oder gar auf ihrem Endgerät zu speichern. Materialien, die von Lehrkräften bereitgestellt werden, sind für die Arbeit im schulischen Kontext zugelassen.

  • Das Gerät muss stets betriebsbereit sein (ausreichend aufgeladen, ausreichend freier Speicherplatz, Daten offline auf dem Gerät verfügbar). Geräte dürfen nicht an schulischen Steckdosen aufgeladen werden (ggf. Powerbank nutzen).

Der Unterricht soll nicht durch technische Probleme gestört werden. Das bedeutet, dass ein Schüler/eine Schülerin jederzeit in der Lage sein muss, auf seine Unterlagen zugreifen zu können. Es ist daher nicht akzeptabel, dass ein Gerät zunächst mehrere Minuten bootet, ehe es betriebsbereit ist. Da auch der Zugriff auf das Internet ggf. nicht immer gewährleistet sein kann, müssen die Daten offline auf dem Gerät verfügbar sein.
Aus Brandschutzgründen ist es nicht zulässig, private Geräte an schulischen Steckdosen zu betreiben. Es ist daher aktuell auch nicht erlaubt, das eigene Gerät in der Schule aufzuladen. Das Gerät muss daher über eine ausreichende Akkulaufzeit verfügen; ggf. ist ein Ersatzakku oder eine Powerbank mitzuführen.

  • Die Nutzung dient unterrichtlichen Zwecken. Apps zur Unterhaltung (Spiele, Social-Media, etc.) sind während des gesamten Schultages nicht erlaubt. Sofern es der Unterricht erfordert, können Lehrkräfte im Rahmen des eigenen Unterrichtes Ausnahmen gestatten.

Apps, die der Unterhaltung dienen und damit vom Unterricht ablenken, dürfen nicht verwendet werden, sofern sie nicht selbst Gegenstand des Unterrichtes sind.
Auch während der Pausen und der Mittagspause sollen sich die Schülerinnen und Schüler an der frischen Luft bewegen, soziale Kontakte pflegen und ggf. eines der Pausenangebote nutzen. Die bildschirmfreie Zeit ist eine wichtige Erholungsphase, nicht nur für die Augen.

  • Lehrkräften ist auf Aufforderung Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen (z.B. Heft, Arbeitsblätter) zu gewähren.

Die Daten auf einem persönlichen Endgerät sind privat und werden durch eine Gerätesperre geschützt (siehe Punkt 4), sodass sich niemand unerlaubt Zugriff auf die Daten verschaffen kann. Für die Arbeit der Lehrkräfte ist es jedoch notwendig, in einen für sie bestimmten Teil der Daten Einsicht zu nehmen, z.B. zur Beratung, zur Leistungsbewertung, etc. Daher sind einer Lehrkraft auf Aufforderung auch die für sie bestimmten Daten herauszugeben, z.B. als gemeinsame Einsichtnahme während des Unterrichtes oder als Exportdatei. Dies ist vergleichbar mit dem gemeinsamen Durchblättern des Hefters oder dem Einsammeln des Hefters im Verlauf des Schuljahres.

  • Daten sollen strukturiert und übersichtlich gespeichert werden (z.B. Datumsangabe, nach Fächern und Themen sortiert, etc.).

Hier gelten ähnliche Vorgaben wie auch bei der analogen Heftführung. So sollen die Daten nach Fächern und Themen chronologisch strukturiert sein. Auch eine inhaltliche Einteilung wie „Grammatikheft“ und „Übungsheft“ sind ggf. – je nach Vorgabe der Lehrkraft – umzusetzen (z.B. als Ordnerstruktur, Notizbuchstruktur etc.). Die Umsetzung kann individuell erfolgen und ist im Einzelfall mit der Lehrkraft abzustimmen. Die Schulgemeinde hat im Sinne einer möglichst hohen Vereinheitlichung und Kompatibilität entschieden, für die digitalen Heftführung die App GoodNotes zu empfehlen.

  • Im Falle eines Defekts oder Verlusts muss die Arbeitsfähigkeit innerhalb einer überschaubaren Zeit wiederhergestellt werden.

Wie auch bei Verlust von Heftern und Büchern muss in einer überschaubaren Zeit für Ersatz gesorgt werden, damit die schulische Arbeit nicht durch den Verlust beeinträchtigt wird. Das bedeutet einerseits, dass ggf. ein Ersatzgerät beschafft werden muss, andererseits dass die angefallenen Daten wiederhergestellt werden müssen. Es wird daher dringend empfohlen, eine automatisierte Backup- Lösung auf dem Gerät einzurichten.

  • Die Soundausgabe wird deaktiviert. Zur Nutzung multimedialer Lerninhalte sollen Kopfhörer verwendet werden.

Damit Mitschülerinnen und Mitschüler nicht beim Lernen gestört werden, muss jegliche Geräuschentwicklung durch das Gerät vermieden werden. Es soll daher grundsätzlich „stumm“ geschaltet werden. Geräte mit lauten Lüftern oder Tastaturen sind ungeeignet.
Für die Nutzung von multimedialen Lerninhalten soll stets ein Kopfhörer mitgeführt werden. Da die Nutzung von Kopfhörern eine Belastung für das Gehör darstellt, sollen diese zielgerichtet und mit geringstmöglicher Lautstärke verwendet werden.

  • Die Geräte sind grundsätzlich im Flugmodus zu betreiben. Der Internetzugriff muss temporär durch die Lehrkraft erlaubt werden. Ein Zugang zum Schulnetz (IServ) ist jederzeit möglich.

Der Zugriff auf das pädagogische Schulnetz (IServ) ist jederzeit über WLAN (SSID: KGW) möglich. Alle drei Gebäude sind dazu flächendeckend mit WLAN ausgestattet. Der Zugang zum Internet wird durch die jeweils unterrichtende Lehrkraft zeitlich befristet freigeben und kann maximal so lange dauern, wie die jeweilige Schulstunde(n). Alternative Zugangsmöglichkeiten zum Internet über eigene Hotspots können sind nicht erlaubt, da sie einen ungefilterten und unkontrollierten Zugang zum Internet ermöglichen. Ein persönlicher Hotspot darf daher grundsätzlich nicht aktiviert sein.
Selbstverständlich ist es streng verboten, anstößige oder Jugend gefährdende Inhalte abzurufen.

  • Der Ad-hoc-Dateiversand (z.B. AirDrop, Bluetooth) ist grundsätzlich nur in empfangender Richtung zulässig. Der Versand einer Datei ist vorher durch die Lehrkraft zu genehmigen.

Wenn Materialien ohne Zugriff auf das Internet verteilt werden sollen, stellen Ad-Hoc- Datenverbindungen über Bluetooth eine mögliche Lösung dar. Diese Funktion ist verantwortungsvoll zu nutzen, d.h. es ist nicht zulässig, sie zum Versenden von Fotos oder Botschaften zu missbrauchen. Ein Versand von einem Schülergerät auf ein anderes bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis durch die Lehrkraft. Es ist verboten, unterrichtsfremde Inhalte zu verschicken. Bei Zuwiderhandlung kann das Gerät dauerhaft von der Nutzung im Schulnetz ausgeschlossen werden.

  • Die Schule unterstützt und berät die Schülerinnen und Schüler zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen. Hierzu stehen Erläuterungen und Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Einhaltung von Urheberrecht und Datenschutz ist ein wichtiger Grundpfeiler einer verantwortungsvollen Mediennutzung, die Hintergründe und Zusammenhänge sind jedoch umfangreich und komplex. Auch die weiteren Anforderungen, z.B. in Bezug auf digitale Heftführung, Datenstruktur und Datensicherung sind individuell umzusetzen. Im Rahmen der verpflichtenden IServ/MedienAG zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 und in der fachgebunden Medienerziehung im Unterricht der Sekundarstufe I (vgl. Medienkonzept, Mediencurriculum, Medienkompetenzrahmen und schulinterne Lehrpläne) erwerben die Schülerinnen und Schüler am Kopernikus-Gymnasium die hierzu nötigen Kompetenzen.
Sofern früher Fragen aufgeworfen werden, können sie sich jederzeit an die hierfür zuständigen Ansprechpartner (aktuell: Herr Loske, Herr Lamprecht; perspektivisch: Frau Breil / Medienscouts) wenden, um Unterstützung bei individuellen Problemen und Fragen zu erhalten.

Welches Endgerät eignet sich für den Einsatz im Unterricht?
Die Beschaffung eines Endgerätes erfolgt unabhängig von der Schule. Die Schule kann somit weder Sammelbestellungen tätigen, noch Sonderkonditionen einräumen. Aufgrund der Ausstattung der Schule und des Lehrpersonals durch die Stadt Duisburg und das Land NRW mit Apple Geräten empfehlen wir die Nutzung eines Apple iPads (siehe Empfehlungen zu unserem BYOD Standard). Selbstverständlich können schon vorhandene Geräte auch anderer Hersteller genutzt werden. Grundsätzlich sollte ein eigenes digitales Endgerät über die folgenden Merkmale verfügen:

  • Bildschirmdiagonale mindestens ca. 10“ (Tablet) bzw. 13“ (Notebook)
  • Akkulaufzeit für einen Schultag (>8h) oder Zusatzenergiequelle (2. Akku, Powerbank)
  • zusätzliches Eingabegerät bei Tablet: Stift, ggf. auch Tastatur
  • möglichst geringe Geräuschemission (leise Tastatur, leise oder keine Lüfter)
  • Flash-Speicher (schnellere Betriebsbereitschaft, geringere Stoßempfindlichkeit)
  • ausreichend Speicherplatz (Tablet ab 32 GB, besser 64 GB; Notebook ab 128 GB)
  • möglichst geringes Gewicht
  • Kopfhörer mit passendem Anschluss
  • Weiteres Zubehör: Schutzhülle für den Transport, Schutzfolie für das Display

Grundsätzlich gilt: Für den regulären Unterricht bieten Tablets durch die Möglichkeit der Stifteingabe und den Formfaktor als Ersatz für Stift und Papier die bessere Nutzererfahrung; zudem sind sie leichter, günstiger, weniger empfindlich (z.B. keine beweglichen Bauteile wie Displayscharnier oder Tastatur) und einfacher in der Bedienung. Für bestimmte Situationen (z.B. Programmieren im Informatikunterricht) sind dagegen Notebooks von Vorteil. Grundsätzlich stellt die Schule Endgeräte im Unterricht bereit, wenn diese fachlich oder durch die Lehrkraft vorgegeben benötigt werden.

Stand: 21.09.2020

Empfehlungen für den Kauf eigener digitaler Endgeräte

Wir beobachten, dass Schülerinnen und Schüler vermehrt mit Tablets arbeiten und diese auch im Unterricht nutzen möchten. Diese Entwicklung begrüßen wir generell und unterstützen die Eltern gerne bei Fragen zur Anschaffung. Wir möchten sie aber bitten, sich im Moment nach Möglichkeit noch zu gedulden. Corona hat die Entwicklung in diesem Bereich erheblich beschleunigt. Dennoch, und gerade auch deswegen, möchten wir unseren Schülerinnen und Schülern und den Eltern ein fundiertes und pädagogisch durchdachtes Angebot bieten. Neben weitere Kollegiumsfortbildungen und einem pädagogischen Tag im ersten Halbjahr 2021/22 überarbeiten wir unser Medienkonzept und werden es um ein eigenes Tabletklassen-Konzept ergänzen, um im 2. Halbjahr einen Tablet-Jahrgang zu pilotieren. Wir sind aktuell im Gespräch mit der Stadt, mit Anbietern und Versicherungen und beobachten sehr genau, welche Erfahrungen andere Schulen machen. Wir hoffen, für Sie und uns zum Ende des Kalenderjahres ein genaueres Bild und konkretere Informationen zu den nächsten wichtigen Schritten zu haben.

Während wir bei Festgeräten auf Windows-kompatible Geräte setzen, haben wir uns bei Mobilgeräten früh für die Nutzung von Apple iPads entschieden und unsere Infrastruktur (z.B. mit AppleTV) darauf ausgelegt. iPads sind sehr robust, wertstabil, durch ein eigenes Ökosystem relativ sicher gegen Viren und Manipulation von außen und sehr intuitiv nutzbar. Der Schulträger und das Land setzen ebenfalls auf Geräte der Firma Apple, was die Kompatibilität und Zukunftssicherheit erhöht.

Tablet

tablet

Stift

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Tastatur

tablet
Ein PC oder Laptop ist ein wichtiges Arbeitsgerät für unsere für zu Hause und sollte spätestens nach der Erprobungsstufe zur Verfügung stehen. Für den Unterricht empfehlen wir aber die Nutzung von Tablets, auf denen per Hand geschrieben und getippt werden kann. Nachrangig zu empfehlen sind Laptops mit Touchscreen und/oder Stifteingabe (Kombigeräte).
Aufgrund unserer bisherigen Arbeit und auch der Konzeption des Schulträgers empfehlen wir die Anschaffung von iPads der Firma Apple, wobei ein einfaches Gerät mit 32GB Arbeitsspeicher für die Arbeit in der Schule ausreichend ist (ca. 350,- €).
Für das Arbeiten in digitalen Heftern, das Ausfüllen von digitalen Arbeitsblättern, das Anfertigen von Skizzieren, usw. ist die Verwendung eines Stiftes und der eigenen Handschrift auch im Digitalen sehr wichtig.
Wir empfehlen wir den Kauf eines Stiftes der Firma Apple (Apple Pencil), der optimal auf das iPad angepasst ist, wesentlich genauer arbeitet als günstigere Exemplare und auch Winkel und Druck erfassen kann, womit sich das Schreiben wie “in Echt” anfühlt (ca. 100,- €)
In einigen Fächern kann es vorkommen, dass längere Texte getippt werden sollen. Hierbei kann sich die virtuelle Bildschirmtastatur eines Tablets als nachteilig erweisen, weshalb sich der Kauf einer externen Tastatur, gerade wenn zuhause kein 'echter' PC oder Laptop vorhanden ist, lohnt. Der Preisbereich von 20–40,- € ist hierbei völlig ausreichend. Eine Kombination von Hülle und Tastatur ist vor allem teuer, aber, da die Tastatur nicht dauerhaft benötigt wird, nicht notwendig.

Größe

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Kopfhörer

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Schutz

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Wir empfehlen Endgeräte mit einer Mindestgröße von 9,7" (Zoll) Bildschirmdiagonale. Zur Einordnung: Das Standard iPad von Apple hat 10,2″. Kleiner sollte der Bildschirm wegen der Lesbarkeit (z.B. bei eBooks) nicht sein, viel größer bedeutet, dass das Tablet auch unhandlicher und anfälliger für Schäden wird. Multimediale Inhalte spielen im digital unterstützten Unterricht eine wichtige Rolle. Um sich bestmöglich konzentrieren zu können, gehören einfache Kopfhörer zur Grundausstattung. Sie lassen sich entweder per Klinke oder per Bluetooth mit dem Tablet verbinden. Wir empfehlen dringend eine stabile Schutzhülle für den Schulalltag inklusive Schutz für den Stift. Stabile Hüllen sind für ca. 40,- € zu haben.
Zudem raten wir zu einer Versicherung gegen Displayschaden und ggf. vor Diebstahl.

Eltern können entsprechende Geräte über den freien Handel erwerben oder selbstverständlich auch bereits vorhandene Tablets nutzen. Für eine optimale Intagration in unsere schulische Infrastruktur empfehlen wir den Kauf von durch die Firma Apple speziell registrieren iPads, sog. "DEP" Geräten (engl. Device Enrollment Program in etwa "Gerätebereitstellungsprogamm"), die wir mit sehr geringem Aufwand optimal in unser Schulnetz integrieren können. Diese Geräte verbinden sich bei der ersten Inbetriebnahme mit unserem Server und erhalten einige Grundeinstellungen, wie etwa den Zugang zu unserem WLAN oder Basis-Apps. Zukünftig lassen sich auf diese Geräte Apps durch die Schule aufspielen oder bei Klausuren bestimmte Funktionen sperren, so dass ein solches DEP-Tablet in der Prüfung genutzt werden kann.

Zu dem ganzen Themenbereich der Nutzung von privaten iPads wird es auf der Schulhomepage in Kürze weitere Informationen geben. Die DEP-Händler mit denen wir momentan zusammenarbeiten und bei denen auch jetzt schon mit unserer Schule verknüpfte DEP-Geräte gekauft werden können sind der Teacherstore und Cancom. Die Geräte sind in der Regeln etwas günstiger als im freien Endhandel.


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    netzwerk teilchenwelt

    Uni Duisburg-Essen


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    ideenwerkstatt