Digitaler Unterricht

Distanzlernen

Selbstverständlich finden digitale Elemente immer weiter Einzug in den schulischen Präsenzunterricht. Hier geht es aber um einige Grundsätze zum Distanzlernen und dem digitalen Miteinander im Fernunterricht.

Diese Verhaltensregeln sind eine Konsequenz aus der gestiegenen Verwendung digitaler Medien im Zuge der Corona-Pandemie. Sie sind ein Entwurf und werden nach einem zukünftigen Schulkonferenzbeschluss in ggf. modifizierter Form Einzug in das Medienkonzept und die Schulordnung finden. Sie ergänzen die Benutzerregeln zu unserem schulischen Lernportal IServ, welche von jedem Nutzer/jeder Nutzerin vor der Erstbenutzung unterschrieben werden müssen. Sie beziehen sich vor allem auf die digitale Kommunikation und Nutzung von E-Mail, Messenger und Videokonferenzen.

Ziel
Die Verhaltensregeln gehen in das Medienkonzept der Schule ein und werden Bestandteil der Schulordnung des Kopernikus-Gymnasiums Walsum. Sie basiert auf unserem Leitbild und legen für alle am Schulleben Beteiligten verbindliche Regeln fest.

Verbindlichkeit
online Informationsangebot Auch digitaler Unterricht ist Unterricht und es gilt dementsprechend die Schulpflicht. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler die regelmäßige Bearbeitung der gegebenen Aufgaben ernst nehmen, diese vollständig und gründlich bearbeiten und soweit nicht anders mit dem jeweiligen Fachlehrer vereinbart im Aufgabenmodul von IServ hochladen. Dazu gilt der beschlossene Handlungsleitfaden zum digitalen Lernen und Distanzunterricht mit all seinen Aspekten, insbesondere dem individuellen Feedback. Das Hochladen von Dokumenten soll ressourcenschonend passieren, in der Regel also als PDF oder WORD-Dokument – und nicht als Bild.
Die angebotenen – im Vergleich zum Präsenzunterricht reduzierten - Videounterrichtsstunden durch die Lehrkräfte sind in Zeiten des Distanzlernens von besonderer Bedeutung: durch sie wird regelmäßig Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern gehalten, sie helfen zu motivieren und einen normalen Arbeitsrhythmus (vor allem das Arbeiten am Vormittag) zu fördern, ohne die Schülerinnen und Schüler zu sehr durch Online-Videounterrichtsstunden zu belasten. Die individuelle Gestaltung geschieht durch die Lehrkräfte.

Klarnamen
Beim Verschicken von E-Mails, Chat-Nachrichten und der Teilnahme an Videokonferenzen sind Klarnamen, d.h. Vor- und Nachname zu nutzen, so dass alle Beteiligten jederzeit wissen, mit wem sie es wirklich zu tun haben. Personenbezogenen Daten der Beteiligten sind über unseren Server, bzw. bei Videokonferenzen die Server der IServ GmbH, hinlänglich geschützt. E-Mails werden grundsätzlich mit einem eindeutigen Betreff versehen und verfügen immer über eine angemessene Begrüßungs- und Abschiedsformel.

Lesbarkeit
Auch wenn in den neuen Medien häufig ein informeller Sprachgebrauch vorherrscht, gelten für die schulische Kommunikation, genauso wie im analogen Miteinander, die Grundregeln der deutschen Sprache, d.h. korrekter Satzbau, Rechtschreibung und Zeichensetzung sowie ein Grundmaß an Respekt und Höflichkeit.
Sollten Dateien verschickt werden, ist darauf zu achten, dass Texte oder Darstellungen lesbar bzw. erkennbar sind. Fotos sollten die Größe von 2 MB nicht überschreiten.

Videokonferenzen
An Videokonferenzen nehmen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihrem Klarnamen teil und geben sich zumindest am Anfang alle durch Einschalten der Kamera zu erkennen. Wenn die Übertragungsqualität schlecht ist, kann die Kamera nach Rücksprache mit dem Lehrer ausgeschaltet oder die Videoqualität reduziert werden. Unter Umständen kann der Lehrer Teilnehmer ohne Kamera von der Konferenz ausnehmen, z.B. um bei sensiblen Themen andere Teilnehmer zu schützen. Es wird darauf geachtet, was von der Umgebung preisgegeben wird, Familienmitglieder und Dritte werden informiert, damit die Konferenz nicht gestört wird.

Bei technischen Problemen werden individuelle Lösungen gesucht; insbesondere bietet die Schule das Arbeiten in der Schule (Study Hall) an.
Eine Videokonferenz ist dem Unterricht gleichzusetzen, d.h. man begegnet sich mit Respekt und Höflichkeit, lässt einander ausreden und nennen andere, wenn wir sie ansprechen wollen, beim Namen.
Wo immer es möglich ist, sind die Teilnehmer alleine im Raum und treten der Videokonferenz pünktlich bei. Essen und Trinken oder andere Beschäftigungen während einer Videokonferenz sind unpassend und störend.
Wer nicht spricht, schaltet sein Mikrofon stumm, um Störungen zu vermeiden. Wer etwas sagen möchte, meldet sich per Handzeichen (in der App) oder im Chat.
Das unterrichtsfremde Chatten neben einer Videokonferenz ist nicht nur unhöflich, es muss während des Unterrichts auch unterbleiben. Chat und Videokonferenz dienen ausschließlich unterrichtlichen Zwecken.

Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht
Für die Sicherheit von allen Beteiligten ist es wichtig, dass kein anderer Zugriff auf Links und Passwörter hat Zugangsdaten dürfen unter keinen Umständen weitergegeben werden. Auch bei Videokonferenzen gilt das Recht am eigenen Bild. Es ist daher verboten, während der Videokonferenzen Screenshots, Fotos oder Videos aufzunehmen. Ebenso ist es unzulässig, Tonaufnahmen der Beteiligten anzufertigen. In gesonderten Einzelfällen, z.B. für eine Veröffentlichung, erklären alle Beteiligten vorher ausdrücklich und schriftlich ihr Einverständnis.
Auch bei Videokonferenzen und bei Dateien, die per E-Mail oder die Module von IServ zur Verfügung gestellt werden, liegt das Urheberrecht beim jeweiligen Autor.


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