Die Mittelstufe
Einleitung
In der Mittelstufe (Jahrgangsstufen 7 / 8 / 9) wird die pädagogische Arbeit der Erprobungsstufe fortgesetzt. Zu Beginn der Stufe 8 erfolgt in der Regel ein Wechsel der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Auch die anderen Hauptfachlehrer können zu diesem Zeitpunkt wechseln, jedoch setzt sich die Kontinuität der Fächer des Pflichtunterrichtes aus der Klasse 6 in die Jahrgansstufe 7 im vertrauten Klassenverband fort. Ab der Jahrgangsstufe 8 haben die Schülerinnen und Schüler zudem die Möglichkeit individuelle Schwerpunkte im Bereich des dreistündigen Wahlpflichtunterrichtes zu setzen. Dieser Unterricht findet in Kursen außerhalb der Klassengemeinschaft statt und bereitet somit auch schon auf die differenzierte Oberstufe vor. Voraussetzung für den Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums ist die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase / EF). Auch wenn die Versetzung den Regelfall darstellt, müssen doch immer die fachlichen Standards gewahrt bleiben und erreicht werden. Auch das Konzept zur individuellen Förderung am KGW soll dazu beitragen dies für möglichst alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Für Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe hat die Schule neben dem fachlichen Lernen auch die Persönlichkeitsentwicklung in den Blick zu nehmen, um den Zusammenhang von z. B. sozialen Beziehungen und Lernerfolg zu berücksichtigen.
Die aktuell gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO SI) findet sich hier.
Im Folgenden finden sich nähere Ausführungen zur Mittelstufe am KGW
Wahlpflichtbereich
Nach der Versetzung in die Klasse 8 wird Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Möglichkeiten der Schule eine Schwerpunktbildung ermöglicht, die persönlichen Neigungen und Interessen entspricht. Dies ist die Aufgabe des Differenzierungsbereichs (Wahlpflichtbereich / Wahlpflichtfach, kurz WPF) in den Klassen 8 und 9 des Gymnasiums. Zur Auswahl stehen Wahlangebote aus dem sprachlichen (dritte Fremdsprache), dem gesellschaftswissenschaftlichen sowie dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich.
Die Informationen zur Wahl des Wahlpflichtfaches findet sich hier.
Die PowerPoint Präsentation zum Wahlpflichtunterricht ab der Klasse 8 findet sich hier.
Zentrale Lernstandserhebung in der Jahrgangsstufe 8
Die zentralen Lernstandserhebungen werden an unserer Schule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik zeitgleich mit allen anderen Schulen in ganz NRW durchgeführt.
Die Ergebnisse werden nicht als Klassenarbeit gewertet und auch nicht benotet!
Ausführliche Informationen zu Sinn und Zweck der zentralen Lernstandserhebungen sind auf den Seiten des Schulministeriums zu finden. Insbesondere die Informationsbroschüre des MSW sowie der Flyer Elterninformation fassen die wichtigsten Informationen zusammen. Auf der LSE-Seite unserer Schulhomepage finden sich weitere schulspezifische Informationen zu den Lernstandserhebungen.
Die Informationen zu den Lernstandserhebungen am KGW finden sich hier
Versetzungsbestimmungen, Schulabschlüsse und Berechtigungen
Die Ausbildungs-und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO S I) gibt grundsätzlich Auskunft über alle Regelungen und Fragen.
Die Regeldauer der Ausbildung in der Sekundarstufe I beträgt sechs Jahre, im Gymnasium fünf Jahre. Schüler können sie um zwei Jahre überschreiten. Die Versetzungskonferenz kann sie um ein weiteres Jahr verlängern, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen. Dies schließt die Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe (§ 10 Abs. 2) ein.
Eine Übersicht über die Versetzungsbestimmungen findet sich hier
Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 erwerben die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Der mittlere Schulabschluss (APO SI § 40) wird am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10, EF) mit der Versetzung in die Qualifikationsphase erreicht. Nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung kann im Falle der Nichtversetzung ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss (APO SI § 39) zuerkannt werden.
Im Falle der Nichtversetzung am Ende der Klasse 9 erwirbt eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums den Hauptschulabschluss, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen der Hauptschule (§ 21 Abs. 1, § 24 Abs. 1 und 2) erfüllt. Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium am Ende der Sekundarstufe I verlassen möchten, können in einen Bildungsgang des Berufskollegs wechseln. Sollte die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht worden sein, so ist der Übergang in das Berufliche Gymnasium möglich. Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler mit der Berichtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe am Ende der Klasse 9 die Schule wechseln, um in die Einführungsphase an einer anderen Schule mit gymnasialer Oberstufe überzugehen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der aufnehmenden Schule. Ein Anspruch auf Aufnahme an einer anderen Schule ist allerdings nicht gegeben, da beide Schulformen einen Bildungsgang in der Oberstufe anbieten. Sollte ein Ausbildungsvertrag vorliegen, so kann auch der duale Ausbildungsweg eingeschlagen werden.
In der Informationsbroschüre "Die Gymnasialen Oberstufe" des Schulministeriums NRW finden sich ausführliche Hinweise und Regelungen zur gymnasialen Oberstufe.
Individuelle Förderung
Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden für die Jahrgangsstufe 7 die zwei wöchentlichen Ergänzungsstunden für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler genutzt. In den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. und 2. Fremdsprache werden für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf zweistündige Basiskurse als Wahlpflichtkurse eingerichtet. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler werden zweistündige Neigungskurse als Wahlkurse von der Schule angeboten.
Nähere Informationen finden sich in unserem
Förderkonzept
Fahrten
Um den Halbjahreswechsel fährt die gesamte Jahrgangsstufe 9 auf Skifahrt. Die Fahrt stärkt die Gemeinschaft und ist gleichzeitig als Abschlussfahrt der Sekundarstufe I gedacht. Alternativ zu der Skifahrt besteht für bilinguale Klassen 9 die Möglichkeit, eine Studienfahrt nach England durchzuführen, ggf. zu einem von den Skifahrten unabhängigen Termin.
Beratungstermine der Mittelstufe im aktuellen Halbjahr
Weitere Informationen:
Unterstufe
Oberstufe