Kopernikus-Gymnasium Walsum
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städtisches Gymnasium
seit 1963

Schulprogramm

Präambel

Zur Ausgestaltung und Ergänzung der rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler des Kopernikus-Gymnasiums (KGW) das Schulprogramm, das dem KGW ein Profil gibt. Dieses Profil fordert auf zum Ausgleich zwischen dem Recht auf persönliche Eigenheiten und Interessen aller am Schulleben Beteiligten und den Ansprüchen des gemeinsamen Schullebens. Es trägt den örtlichen Gegebenheiten Rechnung.

Im Mittelpunkt des Schullebens stehen der Unterricht und die Ausrichtung auf das Abitur als Abschluss des gymnasialen Bildungsweges. Ergänzt wird die Wissensvermittlung im engeren Sinne durch unterrichtlich und außerunterrichtlich initiierte Prozesse, die die soziale Kompetenz fördern und zur Persönlichkeitsentfaltung beitragen. Mit dem Erwerb des Abiturs weisen sich die Schülerinnen und Schüler des KGW als junge Erwachsene aus, die an einem auf hohe Anforderungen ausgerichteten Bildungs- und Erziehungsprozess teilgenommen und ihn erfolgreich abgeschlossen haben.

Grundlagen beider Prozesse sind gegenseitige Achtung und Akzeptanz der Persönlichkeit des anderen. Das Zusammenleben fordert und fördert offene Kommunikation, Toleranz im Umgang miteinander sowie Fairness beim Austausch konträrer Meinungen, einen höflichen Umgangston und gesittete Umgangsformen.

Wo immer die gesetzlichen Rahmenvorgaben Gestaltungsspielräume bieten, suchen Lehrerinnen und Lehrer, Schüler und Eltern einen Konsens auf der Grundlage demokratischer Prinzipien.

Die Bildungsziele orientieren sich an den durch die Richtlinien beschriebenen Anforderungen, mit deren Einlösung eine breite Allgemeinbildung erreicht wird. Dabei hat jedes Unterrichtsfach seinen eigenen Stellenwert. Nur so ist gewährleistet, dass die unterschiedlichen individuellen Begabungen der Schülerinnen und Schüler akzeptiert und gefördert werden können. Die methodische Vorgehensweise zielt darauf ab, jeden Schüler gemäß seinen individuellen Begabungen auf dem gymnasialen Bildungsweg an sein ’Optimum’ heranzuführen. Das Beschreiten dieses Weges macht Freude und ist somit geeignet, die Bereitschaft zum ständigen Lernen auch über das Schulleben hinaus zu wecken. Diese Ziele sind für Lehrerinnen und Lehrer und Eltern eine Richtschnur für das Lehren und die Erziehung; zudem verpflichten sie die Schülerinnen und Schüler auf das Lernen.

Das Schulleben am KGW bedeutet nicht ‘Bildungskonsum’. Schülerinnen und Schüler des KGW sind lern- und leistungsbereit und beteiligen sich entsprechend ihrem Alter an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsprozesse. Die Eltern fördern durch ihre Erziehung diese Einstellungen. Sie akzeptieren die im Schulprogramm herausgestellten Ziele als Leitlinien sowohl für die Schule als auch für das Elternhaus.


Grundsätze

Das Schulleben am KGW versteht sich als Teil des gesellschaftlichen Lebens mit der besonderen Ausrichtung auf Bildung und Erziehung.


Unterricht

Die Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler steht im Mittelpunkt des Schullebens. Sie dient sowohl der fachlichen Wissensvermittlung als auch der Entwicklung der Persönlichkeit der Schüler.

Die Unterrichtsinhalte sind überwiegend bestimmt durch Vorgaben der Richtlinien. Diese sind als Konsens der gesellschaftlichen Ansprüche an gymnasiale Bildung für alle verbindlich und stehen somit im Grundsatz nicht mehr zur Diskussion. Der Lehrplan der Schule für die einzelnen Fächer ist die verbindliche Konkretisierung und Umsetzung allgemeiner Vorgaben der Richtlinien. Die innerhalb der Richtlinien vorgegebenen Freiräume werden in Absprache zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern genutzt. Die Eltern bringen im Rahmen der Klassen- und Jahrgangspflegschaften Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung ein. Der Fachlehrerinnen und -lehrer trifft im Rahmen seiner fachlichen Verantwortung letztendlich die Entscheidung.

Die Lehrerinnen und Lehrer bestimmen die methodische Vorgehensweise, die sie nach Möglichkeit mit den Schülern abstimmen. Anschaulichkeit sowie fächerübergreifende Perspektiven und abwechslungsreiche Lernformen fördern die Motivation der Schüler und deren Verständnis von Zusammenhängen. Besondere Bedeutung kommt der Arbeit in und von Gruppen zu. Über den Unterricht im engeren Sinne hinausgehende Veranstaltungen wie Autorenlesungen, Exkursionen, Theateraufführungen oder Sportveranstaltungen ergänzen sinnvoll den Unterricht und bereichern das Schulleben.

Hausaufgaben - mündlich wie schriftlich - haben eine große Bedeutung für den Lernprozess, sei es als methodische Einübung oder inhaltliche Vertiefung des Gelernten, sei es als eine selbständige Bemühung um eine Lösung noch offener Fragen. Diesem hohen Stellenwert entsprechend fertigen die Schüler die Hausaufgaben sorgfältig an. Die Fachlehrerinnen und -lehrer kontrollieren sie im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf fachliche, sprachliche und formale Richtigkeit. Die Eltern unterstützen sie dabei. Zur Bedeutung der Hausaufgaben nimmt auch der Baustein ‘Leistungsförderung’ Stellung.

Sprachliche Richtigkeit, Ausdrucksfähigkeit und Präzision sind Kernziele jeden Unterrichts am KGW. Damit sind zunächst - als eher allgemeine Lern- und Verhaltensziele - die Kenntnis und Anwendung der generell akzeptierten Regeln der deutschen Sprache gemeint. Dazu gehört auch, verschiedene Sprachebenen zu kennen, zu beherrschen und situationsgerecht anwenden zu können.
Schließlich gehören dazu im Sinne einer wissenschaftlich orientierten Ausbildung eine entwickelte Argumentations- bzw. Gesprächsfähigkeit sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, auch sprachlich komplexe Zusammenhänge zu analysieren.

Die Leistungsanforderungen sind orientiert

- an dem altersbedingten Entwicklungsstand der Schüler,

- an den Anforderungen des gymnasialen Bildungsganges mit dem Abschluss des Abiturs,

- an den Erfordernissen eines universitären Studiums oder eines beruflichen Ausbildungsweges der Schüler.

Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Anforderungen sind die Lernbereitschaft der Schüler sowie die Motivationsbereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer. Das KGW fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten sowohl leistungsschwächere als auch leistungsstärkere Schüler.

Der Einsatz für die Schulgemeinschaft wird als besondere Leistung anerkannt und gewürdigt, kann und darf allerdings nicht an die Stelle fachlicher Leistungen treten.

Schulisches Lernen außerhalb des Unterrichts

Außerunterrichtliche Erfahrungen sind von großer Bedeutung für das Lernen und den individuellen Bildungsprozess der Schülerinnen und Schüler. Sie sind zudem von großer Bedeutung für ein positives Schulklima. Deshalb unterstützt das KGW diese Formen des Lernens nach Kräften.

Wandertage und Klassenfahrten dienen vorwiegend kommunikativen und sozialen Lernzielen. Sie fördern die Fähigkeiten zum gemeinschaftlichen Planen und Handeln in der Gruppe. Je nach Art und Ziel des Unternehmens treten fachliche Ziele hinzu, die eine entsprechende Vor- und Nachbereitung erforderlich machen.

Studienfahrten und fachlich orientierte Exkursionen eröffnen dem Schüler die Möglichkeit, in der originalen Begegnung geographische, politische, biologische, wirtschaftliche oder kulturelle Einsichten im engeren Sinne zu gewinnen bzw. Erfahrungen in der unverkürzten Anwendung erlernter Fremdsprachen zu machen. Der für die Studienfahrt ausgewählte Raum bzw. ihr Gegenstand bieten sich dem Schüler in ihrer ganzen Komplexität. Diese unter Anleitung der Lehrerinnen und Lehrer exemplarisch erfassen zu lernen, ist ein wichtiges Element schulischer Bildung.

Der regelmäßige Schüleraustausch mit den Partnerschulen trägt im besonderen Maße zur Persönlichkeitsbildung bei. Über die Erweiterung des persönlichen Horizonts hinaus fördert er den Gedanken des Europäischen Hauses als Kennzeichen einer lebendigen Schulgemeinschaft. Deshalb wird er am KGW nachdrücklich gefördert.

Schulkultur am KGW äußert sich in einer Vielzahl künstlerischer Arbeitsgemeinschaften und den von diesen dargebotenen Veranstaltungen. Daneben stehen regelmäßige Schulfeste, die von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Schülern getragen werden.

Die Eltern sind grundsätzlich bereit, an den schulischen Aktivitäten mitzuwirken. Dazu ist es notwendig, sie regelmäßig und detailliert zu informieren. Um einerseits diesem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und andererseits die zugesagte Mithilfe konkret in Anspruch nehmen zu können, erscheint die Information "Aktuelles vom KGW" vierteljährlich mit einem "Info-Flohmarkt", in dem Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer Unterstützungswünsche und -angebote an die Schulgemeinde herantragen können.

Erziehung

Die Erziehung der Schüler durch das Elternhaus wird durch unsere Schule unterstützt. Umgekehrt unterstützt das Elternhaus die Erziehungsarbeit der Schule. Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit in Erziehungsfragen ist eine umgehende gegenseitige Information. So sind auch die Eltern bereit, den Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrern Informationen aus dem Elternhaus weiterzugeben, soweit diese wichtige Hinweise für Veränderungen entweder im Verhalten oder der Lernbereitschaft bzw. der Leistungsfähigkeit ihres Kindes geben. Die Sitzungen der Klassen- und Jahrgangspflegschaften sollen verstärkt genutzt werden, um einen Konsens in konkreten Fragen der Erziehung unter den Eltern und zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern zu finden. Zu den Grundsätzen der Erziehung haben wir einen besonderen Baustein formuliert.

Darüber hinaus muss sich unsere Schule gesellschaftlichen Problemen stellen, die in die Schule hineinwirken. So werden zum Thema ’Suchtvorbeugung’ Gesprächskreise angeboten, die klassen- oder jahrgangsbezogen eingerichtet werden. Auch hierzu gibt es einen Baustein.

In der Schule erleben Schüler das Zusammenleben in einer größeren Gemeinschaft, das nur dann gelingt, wenn der Einzelne die Regeln einhält, die sich diese Gemeinschaft gegeben hat. Das Recht des Einzelnen auf die Entfaltung und das Ausleben seiner Individualität findet seine Grenze am Anspruch aller anderen auf dasselbe Recht.

Dieses Zusammenleben prägt das Schulklima. Jeder in der Schule ist mitverantwortlich für ein gutes Schulklima, das sich vor allem im täglichen Umgang von Lehrerinnen und Lehrern, Schülern und im Kontakt mit den Eltern bildet und manifestiert. Durch sein Verhalten fördert jeder Einzelne auch das Ansehen der Schule bzw. der Schulgemeinschaft nach innen und nach außen.

Führen Gruppen Entscheidungen herbei, so tun sie dies nach demokratischen Grundsätzen unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Recht der Gruppe, die so getroffene Entscheidung umzusetzen, muss vom einzelnen Gruppenmitglied respektiert und mitgetragen werden. Die Gruppe ihrerseits muss dafür Sorge tragen, dass ihre Entscheidung das einzelne Gruppenmitglied nicht unzumutbar belastet.

Zukunftsorientierung und Arbeitswelt

Die Internationalisierung von Wissenschaft und Arbeitswelt bestimmt die Zukunftsorientierung auch der gymnasialen Bildung. Sie wird begleitet von einer weltweiten Vernetzung der Informationen.

Diese Entwicklung erfordert Qualifikationen, deren Vermittlung ein besonderes Anliegen der Bildungsarbeit am KGW sein soll. Dazu gehören:

- der sichere Umgang mit Fremdsprachen; die Schüler sollen dazu ermutigt werden, das Fremdsprachenangebot der Schule auszunutzen. Fremdsprachliche Arbeitsmittel sollen bewusst in den Fachunterricht integriert werden. Unsere Schule unterstützt darüber hinaus fremdsprachlich orientierte Austauschprogramme;

- die Fähigkeit und Bereitschaft, sich auf Menschen anderer Kulturen einzustellen: Grundlage der Akzeptanz ist ein fundiertes Wissen über andere Kulturen. Dieses wird sowohl fachspezifisch als auch fächerübergreifend in beiden Sekundarstufen vermittelt.

- die sinnvolle Nutzung und kritische Bewertung von Informationen werden gefördert u. a. durch das Vertrautwerden mit Bibliotheken und anderen Informationszentren sowie den Gebrauch elektronischer Informationssysteme wie z. B. des Internets.

Die Beziehung der Schule zur Arbeitswelt wird als Element des Schulprogramms gefördert. Über gezielte und gut vorbereitete Betriebsbesichtigungen im Rahmen des Unterrichts hinaus fördern Schulpraktika in Gewerbe, Industrie und Dienstleistungsbereichen die Verknüpfung von Lerninhalten und Arbeitswelt.

Damit derartige Projekte in die Unterrichtszeit integriert werden können, sorgt die Schule für die notwendigen zeitlichen Freiräume. Die Eltern ihrerseits leisten Hilfestellung zur organisatorischen Realisierung, indem sie Kontakte zu Betrieben herstellen.

Das Konzept der Schule zu diesem Grundsatz ist im Baustein ‘Berufsorientierung’ beschrieben.


Das Schulprogramm macht Aussagen zu folgenden Bausteinen:

Erziehungsrahmen

Leistungsförderung

Suchtvorbeugung

Berufsorientierung

Fremdsprachenangebot

Förderung hochbegabter und besonders begabter Schülerinnen und Schüler

Fächerverbindendes Lernen in den Klassen 5 bis 10

Die Erprobungsstufe (Klassen 5/6)

Die Mittelstufe (Klassen 7 – 10)

Die Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 – 13)

Schulpartnerschaften

Schulkultur

Schulsport


Der Erziehungsrahmen umfasst die Bereiche Mitarbeit und Verhalten im Unterricht und bei außer-unterrichtlichen Veranstaltungen der Schule, die häusliche Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln und seine Folgen.

Der Erziehungsrahmen dient allen Beteiligten zur Orientierung. Bei seiner Vermittlung messen wir der Erprobungsstufe besonderes Gewicht bei. Sowohl für die neuen Schülerinnen und Schüler als auch für die Eltern beginnt eine neue Schulzeit. Viel Neues kommt auf sie zu. Sie haben Fragen und Erwartungen, für die ein Raum des Diskurses geschaffen werden muss. Auch die Schule stellt viele Erwartungen an die "Neuen".

Am Kopernikus-Gymnasium sollen Haltungen vermittelt und kultiviert werden, die Grundlagen eines gelingenden Umgangs miteinander sind. Die Lehrerinnen und Lehrer vermitteln diese Haltungen, indem sie sie vorleben, mit den Schülern einüben und schließlich abverlangen. Diese Haltungen sind: Gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der anderen, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit, Toleranz gegenüber anderen Überzeugungen und Bereitschaft zur Konfliktlösung. Diese Haltungen werden für das Handeln der Schüler in der Schule aber nur dann bestimmend werden können, wenn die Eltern durch ihre Erziehung an ihrer Vermittlung mitwirken. Die Eltern unterstützen die Vermittlung der Haltungen in der Schule durch ihr eigenes Vorbild im familiären Umfeld.

Die Lehrerinnen und Lehrer kümmern sich um die Gruppenprozesse, die sich in den Klassen entwickeln, um rechtzeitig erzieherisch tätig werden zu können. Zudem nehmen sie Einfluss auf die Gesprächs- bzw. Verhaltenskultur in ihren Klassen und wirken auf die Bildung von Interessen und Werten ein. Dies geschieht auch dadurch, dass sie unmittelbar und konsequent auf nicht akzeptables Verhalten reagieren. Bei Informationen, die ihnen vertraulich mitgeteilt werden, halten sie sich an die Verschwiegenheitspflicht.

Dazu nun im Einzelnen:

  • In der Erprobungsstufe legen wir insbesondere Wert darauf, die Schülerinnen und Schüler, soweit dies noch nicht geschehen ist, in die grundlegenden Höflichkeits- und Umgangsformen einzuführen sowie die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der anderen einzuüben.

  • Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, mit Konflikten nicht durch den Einsatz von physischer oder verbaler Gewalt bzw. Macht umzugehen, sondern nach einer Lösung zu suchen, die beide Seiten zufrieden stellen kann. Sie sollen erfahren können, dass Kritik nur dann konstruktiv und eine Hilfestellung ist, wenn sie den anderen in seiner Person nicht abwertet.

  • Sie sollen lernen, die möglichen Folgen ihres Handelns besser abzuschätzen, um diese mehr und mehr bei künftigen Handlungen berücksichtigen zu können.

  • Mobben ist Gewaltausübung gegen andere. Alle, Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, werden tätig, sobald sie Kenntnis davon erhalten, dass eine Schülerin, ein Schüler, eine Lehrerin oder ein Lehrer Opfer eines Mobbings wird. Wir sind davon überzeugt, dass wir nur am Anfang Einfluss auf solche Prozesse haben. Wir wehren den Anfängen und beschönigen oder verharmlosen nichts. Wir mischen uns ein.

    Die Eltern der Schüler, die mobben bzw. Opfer eines Mobbings sind, werden durch die Schule informiert. Andererseits informieren Eltern, die erfahren, dass ihre Kinder unter Mobbing leiden, den Klassenlehrerinnen und -lehrern und den Vorsitzenden der Klassenpflegschaft.

    Die betroffenen Schülerinnen und Schüler suchen das Gespräch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer, dem SV - Lehrer oder einem anderen Lehrer ihres Vertrauens.

  • Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihrem Selbstwertgefühl ebenso gestärkt werden wie in ihrer Fähigkeit zur Selbstkritik. Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl werden dadurch gefördert, dass den Schülerinnen und Schülern hinreichend Raum zur freien Artikulation ihrer Auffassungen und zur Schulung ihres Urteilsvermögens zugestanden wird. Ihre Fähigkeit zur Selbstkritik soll sich an der Beurteilung des eigenen Handelns entwickeln, damit sie befähigt werden, eigene Fehler zu erkennen, sie einzugestehen und für sich Konsequenzen zu ziehen.

  • Sie sollen zur Rücksichtnahme gegenüber den Bedürfnissen der anderen erzogen werden. Dazu gehört, dass sie das Recht ihrer Mitschüler auf einen ungestörten Unterricht achten. Sie sollen zu der Einsicht kommen, dass die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft eine Begrenzung der persönlichen Freiheit erforderlich macht und dass in letzter Konsequenz der sein Recht auf Unterricht verliert, der diesen dauerhaft und nachhaltig stört.

  • Für die Klassen 7 bis 10 gelten in altersgemäßer Form die Ziele weiter, die für die Erprobungsstufe formuliert worden sind. In den Mittelpunkt der Erziehung sollen nun die Haltungen des gegenseitigen Respekts, der Rücksichtnahme und der Bereitschaft, für sich, für das Verhalten gegenüber Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrern, für die schulischen Leistungen und den schulischen Erfolg selbst die Verantwortung zu übernehmen.

  • Die Toleranz gegenüber der Kleidung, dem Aussehen, dem Denken, der Herkunft bzw. Kultur der Mitschüler soll ein leitender Wert für den täglichen Umgang zwischen Schülerinnen und Schülern wie zwischen Schülern und Lehrerinnen und Lehrern sein.

  • Höflichkeit und gegenseitiger Respekt sollen auch in diesen Jahrgangstufen den Umgang von Lehrerinnen und Lehrern und Schülern prägen. Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen bei der Vermittlung der genannten Haltungen ihre Vorbildfunktion bewusst wahr.

Um die notwendige Verständigung über die genannten Grundsätze der Erziehung und die Wege ihrer Verwirklichung in der jeweiligen Altersstufe herbeizuführen, wird für die Klassen 5 und 6 im ersten Halbjahr des Schuljahres nach Rücksprache mit den Eltern eine weitere Sitzung der Klassenpflegschaft einberufen.

Verbindliche Regeln für das Verhalten in der Schule (die in der Hausordnung festgelegten Bestimmungen sind hier nicht aufgenommen)

Teilnahme am Unterricht, Verspätungen und Fehlen

  • Alle Schülerinnen und Schüler sind nach der Allgemeinen Schulordnung zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Wiederholte Unpünktlichkeit ist ein Zeichen von Unhöflichkeit gegenüber den Mitschülern und den Lehrerinnen und Lehrern, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen eine Leistungsverweigerung.

  • Alle Schülerinnen und Schüler begründen deshalb ihre Verspätung gegenüber der Lehrerin/dem Lehrer. Diese/r vermerkt die Verspätungen im Klassenbuch. Nach drei Eintragungen im Quartal benachrichtigt die/der Klassenlehrerin/-lehrer die Eltern. Bei gehäuften Verspätungen werden die Eltern zu einem Gespräch eingeladen und es erfolgt eine Bemerkung auf dem Zeugnis. Bei unentschuldigtem Fehlen werden die Eltern unmittelbar benachrichtigt, zunächst mündlich, dann schriftlich. Für die versäumten Unterrichtsstunden werden als erzieherische Mittel die ‘Nacharbeit unter Aufsicht’ oder andere Formen der Nacharbeit eingesetzt. Darüber hinaus ordnet die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer nach Rücksprache mit den Fachlehrerinnen und -lehrern und dem Schulleiter die Vorlage eines Attests an, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Schüler häufig ohne einen triftigen Grund fehlen.

  • In der Oberstufe unterrichten die Kurslehrerinnen und -lehrer den Tutor über Verspätungen und Fehlen. Dieser informiert gegebenenfalls die Eltern oder führt mit den betroffenen Schülern ein Beratungsgespräch. Die schriftlichen Benachrichtigungen erfolgen, wie oben ausgeführt. Bei häufigem Fehlen ohne triftigen Grund verfährt der Tutor ebenfalls nach dem beschriebenen Verfahren. Dieses gilt auch für die Teilnahme an Klausuren. Schülerinnen und Schüler, für die im Falle einer Erkrankung die Vorlage eines Attests angeordnet worden ist, erhalten nur in diesem Fall die Möglichkeit, eine Klausur nachzuschreiben.

  • Verstößt ein Schüler auch nach dem Ergreifen dieser Maßnahmen weiterhin gegen die Verpflichtung zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme, werden gegen ihn Ordnungs-maßnahmen gemäß ASchO § 14 ff eingeleitet.

Verhalten im Unterricht und in der Schule allgemein

Störungen des Unterrichts durch einzelne Schüler oder eine ganze Klasse werden unverzüglich im Klassenbuch vermerkt und in schweren bzw. wiederholten Fällen mit den der Schule zur Verfügung stehenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.


Erziehungsmaßnahmen

Folgende Erziehungsmaßnahmen werden je nach Einzelfall eingesetzt:

  • Gespräch mit der Schülerin, dem Schüler
  • Ermahnung
  • Eintragung in das Klassenbuch
  • unmittelbarer Ausschluss von der Unterrichts-stunde durch die Fachlehrerin/den Fachlehrer
  • umgehende Benachrichtigung der Eltern durch die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer bzw. Tutor
  • Gespräch mit den Eltern bzw. mit dem volljährigen Schüler
  • Nacharbeit des durch die Störung versäumten Unterrichtsstoffs
  • gemeinschaftsfördernde Aufgaben an Nachmittagen
  • der schriftliche Tadel
  • Einziehung von gefährlichen Gegenständen und solchen, die den Unterricht stören
  • Beseitigung eines angerichteten Schadens bzw. einer Verschmutzung durch den Schüler

 

Ordnungsmaßnahmen

Sind alle erzieherischen Möglichkeiten ausge-schöpft, verhängen die Klassen- bzw. Jahrgangskonferenz oder die Lehrerkonferenz Ordnungsmaßnahmen gemäß der ASchO. Die Klassenkonferenz kann einen schriftlichen Verweis, den Ausschluss vom Unterricht von bis zu zwei Wochen und von weiteren Schulveranstaltungen (z. B. Klassenfahrten), die Lehrerkonferenz die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe, die Androhung der Entlassung von der Schule und die Entlassung von der Schule beschließen.

Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Hausaufgaben

Auf die Bedeutung der Hausaufgaben weisen die Grundsätze des Schulprogramms nachdrücklich hin.

  • Für die Klassen 5 bis 8 ist die Führung eines Hausaufgabennotizheftes verbindlich. Bei häufig nicht gemachten Hausaufgaben wird die Führung dieses Heftes auch in den Klassen 9 und 10 verlangt.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer trägt in das Klassenbuch die Namen der Schüler ein, die die Hausaufgaben nicht angefertigt haben. Bei dreimal nicht gemachten Hausaufgaben innerhalb eines Quartals benachrichtigt er die Eltern, tritt keine Verbesserung ein, erfolgen die schon erwähnten erzieherischen Maßnahmen wie das Gespräch mit den Eltern, die ‘Nacharbeit unter Aufsicht’, der schriftliche Tadel und ggf. Ordnungsmaßnahmen.

  • Bei Schülerinnen und Schülern der Oberstufe gilt eine nicht gemachte Hausaufgabe als eine Leistungsverweigerung, die grundsätzlich wie eine ungenügende Leistung gewertet wird.

Eigenverantwortung

  • Die Verantwortung der Schülerinnen und Schülern erstreckt sich auf ihren Umgang mit den Unterrichtsräumen und dem sonstigen Eigentum der Schule.

Alle Schülerinnen und Schüler sorgen für die Sauberkeit in ihren Klassen-, Kurs- oder Fachräumen.

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 nehmen darüber hinaus im Wechsel den Ordnungsdienst auf dem Schulhof und im Gebäude wahr, entsprechend sorgen die Oberstufenschüler für die äußere Ordnung in ihren Aufenthaltsräumen.

  • Schüler bzw. deren Eltern leisten Ersatz bei Beschädigungen oder Zerstörungen, die die Schüler fahrlässig oder mutwillig an schulischem Eigentum vorgenommen haben. Dies gilt für ausgeliehene Schulbücher ebenso wie für das Mobiliar oder die technischen Einrichtungen der Schule.

Information und Überprüfung

Die Eltern aller neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler erhalten eine Mappe mit allen wichtigen Beschlüssen der Schule.

Nach einem Jahr soll durch eine Befragung der Grad der Umsetzung der Beschlüsse des Schulprogramms ermittelt werden.

 

Ein wesentliches Mittel zur Leistungsförderung sieht das Kopernikus- Gymnasium in der Transparenz der Anforderungen und Erwartungen, die an alle gestellt werden, die im Prozess des Lernen Lernens beteiligt sind: Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern:

Schülerinnen und Schüler

Ein entsprechend dem Alter steigendes Maß an Eigenverantwortung für den Lernfortschritt wird gezielt als Motivation für die Schüler eingesetzt werden:

  • Positive Erwartungen im Hinblick auf das Arbeitspensum entwickeln die Schüler gemeinsam mit ihren Fachlehrerinnen und -lehrern durch eine Art Jahreskalender, der vor allem diejenigen Unterrichtsvorhaben benennt, zu denen die Schülerinnen und Schüler eigenständig Ideen, Materialien und Vorschläge sammeln können, um damit aktiv in das Unterrichtsgeschehen einzugreifen.

  • Absprachen zum Arbeitsverhalten werden gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern getroffen und in der Klasse ausgehängt. Die Eigenverantwortung der Schüler ist dabei besonders gefordert in den Bereichen Gesprächsverhalten, Mitarbeit im Unterricht, Erstellen und Kontrollieren der Hausaufgaben, Selbstkontrolle von Tests.
  • Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer geben sich wechselseitig Rechenschaft über den Lernfortschritt. Positive Unterrichtsbeiträge werden hervorgehoben, gelungene Arbeiten in der Klasse oder der Pausenhalle ausgestellt, vorbildliches Sozialverhalten als Bemerkung auf dem Zeugnis erwähnt.
  • Die Entwicklung einer persönlichen Zeitplanung bei der schulischen und häuslichen Arbeit stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum selbstbestimmten Lernen dar.

Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer tragen die Hauptverantwortung dafür, dass der Unterricht in seiner Zielsetzung und in seinen Anforderungen transparent wird.

  • Sie erläutern den Stellenwert der unterrichtlichen Ziele, die durch lebens- oder berufspraktische Perspektiven erklärbar sind bzw. in Form von Richtlinien den Gang des Unterrichts bestimmen. Sie erklären das Zusammenwirken der Schlüsselqualifikationen (personale und soziale Kompetenz, Methoden- und Fachkompetenz) innerhalb der Schulausbildung. Sie wählen, wenn möglich, Inhalte und Aufgaben aus, die der Lebenswirklichkeit der Schüler entstammen.
  • Sie räumen neben der Vermittlung fachlichen Wissens der Erweiterung der methodischen Fähigkeiten einen besonderen Stellenwert ein. Mit Hilfe geeigneter Unterrichtsinhalte und -methoden vermitteln sie den Schülern Wege zur Lösung fächerübergreifender Problemstellungen. Ein weiterer methodischer Schwerpunkt ist der Umgang und die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichsten Medien und der durch sie angebotenen Informationen.
  • Sie machen den Lernfortschritt im Hinblick auf die gesteckten Ziele dadurch nachvollziehbar, dass sie die Qualität der Schülerleistungen (Hausaufgaben, Unterrichtsbeiträge) herausstellen, Wege zur weiteren Verbesserung aufzeigen und die Fähigkeit zur Selbstkontrolle fördern.

Eltern

Voraussetzung für eine aktive Teilnahme der Eltern an der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit ist der wechselseitige Austausch von Informationen.

  • Sie stellen einen störungsfreien Arbeitsplatz für das häusliche Lernen und Arbeiten bereit und informieren sich über Umfang und Erfolg des Lernens.
  • Sie nehmen teil an Klassenpflegschaftssitzungen, klasseninternen Elternabenden zu altersbedingten Erziehungsfragen und von der Schule angebotenen Expertenvorträgen oder Diskussionsveranstaltungen.
  • Sie bereichern das Schulleben durch ihr eigenes Wissens oder die Vermittlung von externen Experten, Mitteln und Förderprogrammen.

 

Allgemeine Überlegungen

Schulische Suchtvorbeugung ist keine isolierte drogenspezifische Einzelmaßnahme, sondern eine umfassende Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Sie ist ein Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags unserer Schule. Bei der Entwicklung eines Schulprogramms gehört die Suchtvorbeugung in den Gesamtzusammenhang der Gesundheitsförderung. Gemeinsam mit anderen fachspezifischen Ansätzen, wie z. B. beim Sportunterricht, Ernährungsberatung, und Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit Eltern, Stressabbau, Umgangsformen, geht es um die Entwicklung eines Schulprofils "Gesunde Schule" und damit um das Schaffen eines lebenswerten Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer.

Drogenprophylaxe ist ein Teilbereich der Suchtvorbeugung. Dagegen liegt akutes Suchtverhalten außerhalb der Behandlungsmöglichkeiten durch die Schule. Die Schule kann nur einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten, nicht aber Therapie und Krisenintervention, die über "Erste Hilfe" hinausgehen.

Die schulische Suchtvorbeugung hat zwei zentrale Ziele: Sie ist um die Fähigkeit der Heranwachsenden bemüht,

  • angemessen und selbstverantwortlich mit persönlichen und sozialen Problemen, Konflikten und Realitätsanforderungen umzugehen;

  • rechtlich angemessen und selbstverantwortlich mit Drogen umzugehen - d.h.:

- Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen

- verantwortlicher Umgang mit legalen Drogen

Die schulische Suchtvorbeugung hat primär- und sekundärpräventive Aufgaben:

Primärprävention

Primäre Vorbeugung bezieht sich vor allem langfristig auf die Entwicklung von Suchthaltungen in der hierfür lebensgeschichtlich sensibelsten Zeit der Kindheit und Jugend. Das heißt, der sehr unterschiedliche Umgang z. B. mit Konflikten, mit Frust, mit Niederlagen u. a. wird im Elternhaus sehr früh schon grundgelegt und kann zu entsprechenden Haltungen und Verhalten führen.

Die Schule muss diese vielfältigen Auslöser und Verstärker von Suchthaltungen und süchtigem Verhalten außerhalb ihres Verfügungsbereichs nicht verantworten und kann sie auch nicht beseitigen. Soweit sie allerdings im eigenen Verfügungsbereich liegen, muss sie in primärpräventiver Hinsicht darauf eingehen und sollte in Erziehung und Unterricht Wert darauf legen folgende Fähigkeiten zu vermitteln:

  • Kontaktfähigkeit
  • Genussfähigkeit
  • Fähigkeit sich mit der Sinnfrage zu beschäftigen

Sekundärprävention

Sekundäre Prävention ist im Zusammenhang mit der primären eher auf situative, akute Suchtgefährdungen gerichtet. Mögliche Anlässe für sekundärpräventive Maßnahmen könnten z.B. sein:

  • Alkoholkonsum bei Klassen- oder Jahrgangsfeiern, bei Schulfesten, Exkursionen oder Klassenfahrten
  • Schüler/innen rauchen
  • betrunkene Schüler/innen im Unterricht
  • Wenn Verdacht besteht, dass bestimmte Schüler/innen illegale Drogen konsumieren und dass diese Drogen auf dem Schulgelände gedealt werden.

Suchtvorbeugung am Kopernikus-Gymnasium

Die oben aufgestellten allgemeinen Überlegungen zur Suchtprävention sollen im folgenden auf die konkrete Situation unserer Schule bezogen werden. Unterrichtliche und erzieherische Maßnahmen spielen dabei gleichermaßen eine wichtige Rolle.

Unterricht und Erziehung

Das Thema Sucht und Drogen soll für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich im Unterricht behandelt werden. Die Richtlinien für die Fächer Biologie und Religion in der Sekundarstufe I sehen ausdrücklich die Behandlung dieser Themen vor. Die Fachkonferenz Biologie hat festgelegt, dass in den Jahrgangsstufen 5/6 und 8/9 das Thema Sucht und Drogen zum festen Bestandteil ihres Curriculums gehört. Für die Fachschaften Katholische Religion und Evangelische Religion ist eine entsprechende unterrichtliche Behandlung in der 7. und 10. Jahrgangsstufe vorgesehen. Während im Fach Biologie der thematische Schwerpunkt eher im kognitiven Bereich (Information über Drogen) liegt, werden im Fach Religion eher unterschiedliche Lebenskonzepte und das Thema "Verantwortung für sich und andere" behandelt. Von der Organisation her bietet sich fächerübergreifender und auch projektorientierter Unterricht an. Die Festlegung des Themas Sucht und Drogen auf schwerpunktmäßig zwei Fächer sollte deshalb angestrebt werden, weil in der Vergangenheit die Behandlung des Themas häufig nach dem Zufallsprinzip erfolgte. Die Gefahren sowohl der Überstrapazierung als auch der Nichtbehandlung liegen auf der Hand. Wenn aber Kolleginnen und Kollegen aus gegebenem Anlass das Thema dennoch im Unterricht (z. B. Deutsch und Sozialwissenschaften) behandeln wollen bzw. für wichtig erachten, bleibt ihnen dieses unbenommen. Der Berater/Die Beraterin für Suchtvorbeugung hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, den entsprechenden Lehrerinnen und Lehrern - wenn gewünscht - aktuelle Unterrichtsmaterialien zur Verfügung zu stellen.

Aufgaben des Beraters/der Beraterin für Suchtvorbeugung in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern

Die Aufgaben des Beraters/der Beraterin für Suchtvorbeugung lassen sich kurz beschreiben als die des "Kollegenberaters in Suchtfragen". Im einzelnen kann er die Lehrerinnen und Lehrerkonferenz, Fachkonferenzen bzw. interessierte Lehrerinnen- und Lehrergruppen über aktuelle Entwicklungen im Sucht- und Drogenbereich informieren. Weiterhin hat er die Aufgabe, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler, die als Betroffene im Umgang mit sucht- und drogengefährdeten Schülerinnen und Schülern Hilfe im Hinblick auf Information, Einstellungen und Verhaltensweisen brauchen, zu beraten. Persönliche Gespräche mit gefährdeten Schülerinnen und Schülern sollte der Berater/die Beraterin nur auf deren Initiative hin führen, da diese Schülerinnen und Schüler sich in der Regel eher an Lehrerinnen/Lehrer ihres Vertrauens wenden werden: Klassenlehrer/in, SV-Vertrauenslehrer/in, Tutor/in usw.

Ein anderes Aufgabenfeld ist die Vorbereitung von Elternversammlungen zu diesem Thema in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin/demKlassenlehrer. Für die Jahrgansstufe 7 ist eine Pflegschaftsversammlung zum Thema "Sucht und Drogen" im Zusammenhang mit der anstehenden Klassenfahrt verbindlich.

Nach vorliegenden Erfahrungen hat präventive Arbeit mit suchtgefährdeten Schülerinnen und Schülern nur dann Erfolgsaussichten, wenn Eltern und auch Schüler/innen mit in die Bemühungen einbezogen werden.

Auf Grund dieser Tatsachen hat sich am Kopernikus-Gymnasium ein Arbeitskreis von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern gebildet, der das Thema Suchtvorbeugung zum Thema hat. Er hat sich die Aufgabe gestellt, die unterschiedlichen Sichtweisen und Zugänge von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern in bezug auf das Thema Sucht und Suchtvorbeugung zusammenzuführen.

Aus dieser Arbeit des oben beschriebenen Arbeitskreises resultiert das Unterrichtsprojekt "Kinder stark machen" für die Jahrgangsstufe 6, das nun regelmäßig in dieser Jahrgangsstufe durchgeführt werden soll.

Als weitere Aufgabe hat sich der Arbeitskreis zum Ziel gesetzt, vergleichbare Projekte mit anderen Inhalten und Methoden für weitere Jahrgangsstufen zu konzipieren.

Außerdem sollte in diesem Zusammenhang eine regelmäßige Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (Suchtprophylaxe der Stadt, Therapieeinrichtungen usw.) angestrebt werden.

Lehrerinnen, Lehrer und Eltern haben gleichermaßen für die Schüler/innen beim Konsum bzw. Nichtkonsum von sogenannten Alltagsdrogen (Zigaretten, Alkohol) eine Vorbildfunktion, die sie nicht unterschätzen sollten. Gerade auf Klassenfahrten und längeren Bus- und Zugfahrten sollten sie sich dieser Bedeutung bewusst sein.

Wenn Schüler/innen Drogen konsumieren, nehmen Mitschüler/innen diese Tatsache als erste wahr, erkennen aber häufig nicht die ihnen zuwachsende Verantwortung. Bisher gemachte Erfahrungen zeigen, dass Schülerinnen und Schüler mit diesem Wissen nicht allein gelassen werden dürfen. Da sie in der Regel nicht den Mut haben, Erwachsenen ihr Wissen mitzuteilen, fühlen sie sich ohnmächtig und ratlos. Es entsteht eine Mauer des Schweigens bzw. des Verschweigens. Aufgabe der Schule sollte es sein, einerseits diese Mauer des Schweigens zu durchbrechen und den Schülerinnen und Schülern Gesprächsangebote zu machen, andererseits sie von ihrer Verantwortung nicht zu befreien. Dies setzt voraus, dass Informationen von Seiten der Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich vertraulich behandelt werden. Vertrauenspersonen an der Schule könnten sein: Klassenlehrer/in, Tutor/in, SV-Vertrauens-lehrer/in, Berater/in für Suchtvorbeugung u.a.

Fazit:

Nur wenn sich alle am Schulleben beteiligten Gruppen an der suchtpräventiven Arbeit beteiligen bzw. miteinander kooperieren, können Suchtgefährdungen im Rahmen der Schule wirksam bekämpft werden.

 

Die Berufswahl ist eine wichtige Entscheidung im Leben eines jungen Menschen, die die Fähigkeit zur Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft und die Sicherheit über Neigungen, Interessen und Realisierbarkeit der angestrebten Ziele voraussetzt. Sie setzt Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt, über ein Spektrum von Ausbildungsberufen und über weitere schulische Ausbildungswege und Studiengänge voraus.

Die schulische Berufswahlvorbereitung soll daher das Ziel verfolgen, durch unterrichtliche und begleitende Maßnahmen die berufsorientierte Entscheidungsfähigkeit zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen angeregt und in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Ziele im Rahmen ihrer privaten und beruflichen Lebensplanung zu erkunden. Sie sollen lernen, berufliche Informationen zu suchen, zu analysieren und für sich zu verwerten.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden am Kopernikus-Gymnasium mehrere Veranstaltungen angeboten, die zum einen projektorientiert oder außerschulisch stattfinden und zum anderen an den Fachunterricht gebunden sind.

Laufbahnorientierung in der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Verlauf der Mittelstufe Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten von Schul- und Ausbildungswegen im Bildungssystem des Landes NRW, die im Rahmen des Politikunterrichts vermittelt werden. Eine individuelle Schullaufbahnberatung erfolgt durch die Klassenleitung. Eine intensivere Beschäftigung mit dieser Thematik soll im Rahmen eines mehrtägigen Projektes "Zukunftsplanung" am Ende der Klasse 8 erprobt werden.

Die Schule regt im weiteren Verlauf die Schülerinnen und Schüler dazu an, ab der Klasse 9 ein freiwilliges Betriebspraktikum in den Ferien zu absolvieren. Sie können dadurch erste Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt gewinnen.

Bei einem Besuch des Berufsinformationszentrums (BIZ) in der Klasse 9 erfolgt durch die Berufsberater eine fachkundige Einführung in alle Informationsbereiche, die das BIZ bietet. Hier haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich ausführlich über einzelne Berufe und Arbeitsfelder zu informieren. Dieses Projekt wird im Deutschunterricht mit verschiedenen Themenfeldern (Lebenslauf – Bewerbungsschreiben – Vorstellungsgespräch) begleitet. Auch im Politik-Unterricht der Klasse 10 wird nochmals ausführlich auf verschiedene Aspekte der Berufswahl in der Unterrichtsreihe "Schule oder Lehre?" eingegangen.

Berufs- und Studienberatung in der Sekundarstufe II

In der Jahrgangsstufe 12 findet eine intensive Beratung zu Fragen der Berufswahl und eines Hochschulstudiums durch Mitarbeiter des Arbeitsamtes in unserer Schule statt. Die Schule bemüht sich zusätzlich darum, den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II aktuelle Informationen über Ausbildungsbedingungen und Arbeitsfelder verschiedenen Berufe durch einzelne Berufsvertreter aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft anzubieten. Der Rotary Club Walsum bietet jährlich eine umfangreiche Informationsveranstaltung mit erfahrenen Vertretern verschiedener Berufsgruppen in unserer Schule an.

Schülerbetriebspraktikum

Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II absolvieren im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 ein zweiwöchiges Betriebspraktikum im Anschluss an die Herbstferien. Dieses Praktikum ist gemäß Erlass vom 23.9.1999 für alle verpflichtend. Es erfolgt eine Vor- und Nachbereitung durch ein festes Team aus dem Kollegium und eine Betreuung während des Praktikums durch Besuche dieser Lehrerinnen und Lehrer in den einzelnen Praktikumsbetrieben.

 

Englisch ist erste Fremdsprache für alle Schülerinnen und Schüler. Für die an dieser Fremdsprache besonders Interessierten richtet die Schule eine bilinguale Klasse (pdf) ein.

In ihr erhalten die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 und 6 verstärkten Englischunterricht - sieben statt fünf Wochenstunden. Ab der Klasse 7 werden zunehmend weitere Fächer auch in der englischen Sprache unterrichtet. Zunächst das Fach Erdkunde, ab der Klasse 8 das Fach Geschichte, ab der Klasse 9 das Fach Sozialwissenschaften. Der bilinguale Bildungsgang (pdf) kann von den Schülern in der Oberstufe fortgesetzt werden.

Zweite Fremdsprache ist ab Klasse 7 entweder Latein oder Französisch, dritte ab Klasse 9 Latein.

Als vierte Fremdsprache bietet die Schule ab der JST 11 Spanisch an.

Der Erwerb von Fremdsprachen soll ein möglicher Schwerpunkt in der individuellen Schülerlaufbahn sein können.

Neben der Einrichtung eines bilingualen Zweiges (pdf) und dem gestuften Fremdsprachenangebot stellt die Schule für diese Schülergruppe weitere zusätzliche Fördermöglichkeiten bereit. In den Fächern Mathematik, Physik, Chemie und Informatik werden Schülerinnen und Schüler, die in diesen Fächern ihren Neigungs- und Leistungsschwerpunkte haben, unterrichtliche Angebote in Form von Arbeitsgemeinschaften an Nachmittagen gemacht, in denen sie ihr fachliches Wissen und Können auf einem über den Fachunterricht hinausgehenden Niveau weiterentwickeln können.

Die Schule verfügt über eine Schülerbibliothek für die JST 5 bis 10, in der neben belletristischer auch Fachliteratur angeboten wird. Sie wird darüber hinaus eine Arbeitsbibliothek für die Oberstufe einrichten, in der die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe neuer Medien Informationen sammeln können, die sie für den Unterricht oder die Erstellung von Referaten und Facharbeiten benötigen.

 

Auflistung von besonderen Unterrichtsvorhaben in verschiedenen Jahrgangsstufen

Klasse 5:

  1. Die Schülerinnen und Schüler erlernen den Umgang mit der Bibliothek am Beispiel der Schülerbücherei. Im Fach Deutsch stellen sie selbst ein von ihnen ausgewähltes Buch vor.
  2. Das Fach Erdkunde führt in Klasse 5 in das Erstellen und in die Auswertung von einfachen Karten und Diagrammen ein.

Klasse 6:

  1. Das Fach Geschichte führt themenbezogen in die Benutzung der Bezirksbibliothek ein. Die Schüler sollen Einzelinformationen beschaffen und ordnen.
  2. Die Naturwissenschaften führen ab Klasse 6 die Form des Versuchsprotokolls ein (Muster).
  3. Das Fach Biologie übt die Tierbeschreibung.

Klasse 7:

  • Die Fächer Erdkunde, Latein und Religion vertiefen themenbezogen den Umgang mit Sachbüchern und Nachschlagewerken in der Bibliothek.

Klasse 8/9:

  • In Zusammenarbeit mit dem Fach Deutsch übt das Fach Biologie in Kl. 8/9 das Kurzreferat (schriftlich fixiert, Ausgestaltung mit Quellennachweis, Vortrag, Besprechung – die beiden Fachlehrerinnen/-lehrer erhalten die Möglichkeit zu gegenseitigen Unterrichtsbesuchen, ein Themenkatalog wird aus dem Fach Biologie erstellt).

Klasse 9:

  • Latein, Geschichte und Religion stellen ab Kl. 9 kurze Referataufgaben.

Klasse 10:

  • Das Fach Politik führt am Ende der Kl. 10 einen Blockkurs Rede- und Vortragskunst durch und macht dabei das Bibliographieren, die Stoffsammlung und das Schreiben eines ausführlichen Referates zum Gegenstand.

WP9/10:

Die Fächer des Wahlpflichtbereiches II führen ein Projekt durch und stellen dessen Ergebnisse vor. Die Fachgruppen sprechen Zeitpunkt und Aufbau untereinander ab.

 

Die Zusammenarbeit mit den Grundschulen in Walsum

Zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der Walsumer Grundschulen und unserer Schule gibt es seit vielen Jahren eine bewährte Zusammenarbeit. Sie findet in gegenseitigen Unterrichtsbesuchen und gemeinsamen Konferenzen während der Erprobungsstufe ihren Ausdruck.

Für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse der Grundschulen führen wir alljährlich einen "Tag der offenen Tür" durch.

Der Klassenverband

Bis auf das Fach Religion und den Förderunterricht findet der Unterricht im Klassenverband statt. Die Lehrerinnen und Lehrerinnen und Lehrerinnen und Lehrer sind nach Möglichkeit mit ihren beiden Fächern eingesetzt. Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den übrigen Lehrerinnen und Lehrern der Klasse wahr.

Die Lehrerinnen und Lehrer der Erprobungsstufe organisieren im Rahmen ihrer fachspezifischen Möglichkeiten individualisierende Lern- und Arbeitsformen und fördern die Entwicklung von Methodenkompetenzen in Richtung eines zunehmend selbstverantwortlichen Lernens.

Gerade in der Erprobungsstufe arbeiten die Lehrerinnen und Lehrer eng mit den Eltern zusammen. Sie suchen mit ihnen die Verständigung über die Haltungen und Werte, die wir für ein gelingendes Zusammenleben und eine erfolgreiche Bildungsarbeit in unserer Schule als grundlegend ansehen.

Das Tutorensystem

Für die Klassen der Erprobungsstufe ist ein Tutorensystem eingeführt. Je zwei Schülerinnen oder Schüler der höheren Jahrgangsstufen (ab Klasse 10) betreuen eine Klasse, unterstützen die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer bei gemeinsamen Unternehmungen und führen in Absprache mit ihm selbständig Veranstaltungen (z. B. Bastelnachmittage, Besuche) durch.

Lern- und Arbeitsformen in der Erprobungsstufe

Vorbemerkung

In den ersten Wochen am Kopernikus - Gymnasium stehen die Methoden des Arbeitens und Lernens im Vordergrund. Sie werden vorgestellt bzw. bewusst gemacht und an ausgewählten Inhalten eingeübt, wobei die Methoden der Grundschule berücksichtigt werden.

Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer wird bei dieser Arbeit von allen Fachlehrerinnen und -lehrern unterstützt.

Über die in 1.1 bis 1.7 aufgeführten Maßnahmen erhalten die Eltern einen Elternbrief, der ihnen in der ersten Klassenpflegschaftssitzung von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer erläutert wird. Durch eindeutig festgelegte Verfahren kann eine gezielte Mitarbeit und Kontrolle durch die Eltern ermöglicht werden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht

      1. Der Schulranzen wird entsprechend dem Stundenplan des folgenden Tages gepackt.
      2. Das Etui enthält einen Füller mit Ersatzpatronen, einen Filzschreiber, einen Bleistift, Anspitzer, Lineal, Radiergummi und Buntstifte.
      3. Ein Aufgabenheft wird geführt. Es enthält den jeweils gültigen Stundenplan und wird von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und von den Fachlehrerinnen/-lehrern regelmäßig überprüft.

Verfahren:

  1. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer leitet die Schüler/innen im Gebrauch eines Aufgabenheftes (DIN A5) an.
  2. Die Hausaufgaben werden so rechtzeitig vor Stundenende an die Tafel geschrieben, dass die Schülerinnen und Schüler sie bis zum Stundenende in ihr Aufgabenheft übertrag können.
  3. Sie werden unter dem Datum, zu dem sie anzufertigen sind, eingetragen, um den Eltern die Kontrolle zu erleichtern.
      1. Für jedes Fach führen die Schülerinnen und Schüler unter Anleitung der Fachlehreri/des -lehrers ein Heft, in das auch Arbeitsblätter und andere Materialien eingeklebt werden.
      2. Die Schülerinnen und Schüler lernen, das Lehrbuch als Hilfe zum Wiederholen und Nacharbeiten zu nutzen.
      3. Um die Notwendigkeit kontinuierlichen Arbeitens deutlich zu machen, werden Klassenarbeiten langfristig vorbereitet. Eine Konzentration der Vorbereitung auf die letzte Stunde vor der Arbeit wird vermieden.
      4. Der Umgang mit Lernhilfen wird geübt: für die Erprobungsstufe empfiehlt die Schule die Anschaffung eines Rechtschreibdudens.

Anfertigung der Hausaufgaben

Den Schülerinnen und Schülern wird bewusst gemacht, dass die Hausaufgaben – mündlich wie schriftlich – eine große Bedeutung für den Lernprozess haben, sei es als Einübung und Vertiefung des methodisch Gelernten, oder als selbständige Suche nach Lösungen noch offener Fragen und Probleme.

Ihnen wird deutlich gemacht, dass Hausaufgaben sorgfältig anzufertigen sind und dass in allen Fächern auch formale und sprachliche Richtigkeit zu beachten ist.

      1. Hausaufgaben sind mit einer Überschrift und dem Datum zu versehen.
      2. Für Berichtigungen ist ein Rand vorzusehen.
      3. Die Fachlehrerin/der -lehrer überprüft regelmäßig die Anfertigung der Hausaufgaben.
      4. Die inhaltliche Ausführung wird im Unterricht besprochen, und die Schüler/innen werden zu sprachlichen und formalen Verbesserungen angehalten.

Sprechen und Schreiben

In allen Fächern findet gemäß der fachspezifischen Richtlinien Sprech- und Schreibunterricht statt.

    1. Alle Fachlehrerinnen und -lehrer üben das Verfassen fachspezifischer Textsorten. Sie fördern dabei die Ausdrucksfähigkeit und den formal richtigen Sprachgebrauch (Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung). Zu diesem Zweck kontrollieren sie das Heft und bestehen nötigenfalls auf Korrekturen.
    2. Alle Fachlehrerinnen und Lehrer fördern die verschiedenen Formen des Lesens (z. B. stilles Lesen, Vorlesen, suchendes Lesen).
    3. Alle Fachlehrerinnen und -lehrer achten auf eine deutliche Aussprache und Akzentuierung sowie auf sprachliche Richtigkeit und fördern so die Sprachfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.

      Wenn es die Unterrichtssituation ermöglicht, sollten die Schülerinnen und Schüler dazu angehalten werden, in ganzen Sätzen zu sprechen bzw. zu antworten und Behauptungen, Bedingungen oder Begründungszusammenhänge vollständig auszuformulieren.

    4. Gesprächsregeln werden zu Beginn in jeder Klasse 5 durch das Fach Deutsch erarbeitet und ausgehängt. Besonders in den ersten Wochen fördert das bewusste Einhalten dieser Regeln in allen Fächern nicht nur die Gesprächskultur, sondern das gesamte Sozialverhalten der Klasse.

Im Einzelnen sollen gefördert werden: die Bereitschaft zum Zuhören, Anreden, Bezugnehmen, zum Rollenspiel und zur Partner- und Gruppenarbeit.

Sozialverhalten

Alle Fachlehrerinnen und -lehrer achten in ihren Unterrichtsstunden auf ein angemessenes Sozialverhalten der Schüler/innen. Wenn erzieherische Maßnahmen der Fachlehrerin/des -lehrers keine Abhilfe schaffen, so wird umgehend die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer informiert und der Kontakt mit den Erziehungsberechtigten gesucht.

Soziales Verhalten lernen – ein Beitrag des Faches Sport

Im Sportunterricht der Orientierungsstufe soll verstärkt auf das soziale Verhalten der Schülerinnen und Schüler eingewirkt werden:

      1. Das Übungsangebot soll so gestaltet sein, dass gemeinsames Handeln erforderlich ist. Die Notwendigkeit von Regeln und deren Einhaltung muss den Schülerinnen und Schülern deutlich werden. Sie sind deshalb am Auf- und Ausbau des Regelwerkes zu beteiligen, um so im Konfliktfall eigene, angemessene Lösungen zu finden. Besonders geeignet sind hierzu Mannschaftsspiele mit einfachem, überschaubarem Regelwerk.
      2. Als Bestandteil des sozialen Verhaltens ist auch der pflegliche Umgang mit Sportgeräten anzusehen, so dass der Geräteauf- und -abbau ein eigenständiger Teil des Sportunterrichts ist.
      3. Die fächerübergreifende Absicht liegt darin,

- die Bereitschaft zur Mitarbeit bei Grup-penarbeiten allgemein zu fördern

- die Integration aller Schülerinnen und Schüler zu erleichtern, d. h. der Cliquenbildung entgegenzuwirken

- verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu erkennen, um gezielte Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können

- Hilfen zur selbständigen und gewaltfreien Lösung von Konflikten auch in anderen Situationen des Schullebens zu vermitteln

- angemessenes Verhalten gegenüber öffentlichen und privaten Sachwerten allgemein zu bestärken.

Umgang mit Sachen

Alle Fachlehrerinnen und -lehrer achten in ihren Unterrichtsstunden auf einen angemessenen Umgang mit Sachen. Hierzu gehört neben dem pfleglichen Umgang mit den eigenen Arbeitsmaterialien besonders der Respekt vor dem Eigentum der Mitschüler sowie der schonende Umgang mit Leihbüchern, Ausstattung und Mobiliar der Schule.

 

In der Klasse 7 wird mit der Wahl einer zweiten Fremdsprache, Französisch oder Latein, eine weitere Schwerpunktsetzung im Hinblick auf individuelle Begabungen und Interessen möglich. Diesem Prinzip der zunehmenden Individualisierung folgt dann wieder das Kursangebot im Wahlpflichtbereich II ab Klasse 9. In ihm werden neben Latein als dritter Fremdsprache folgende fächerverbindende Kurse angeboten:

Informatik mit Mathematik und Physik, Englisch mit Geschichte, Erdkunde und Politik, Ernährungslehre und Chemie

In den Klassen 7 und 10 werden einwöchige Klassenfahrten durchgeführt. Sie führen traditionsgemäß zum Skilaufen, für die Klasse 7 in den Schwarzwald, für die Klasse 10 ins Ahrntal, Südtirol. Um den finanziellen Aufwand der Eltern in Grenzen zu halten, besteht die Möglichkeit, aus einem Skipool, der mit Mitteln des Fördervereins bestritten wird, Skier, Schuhe und Skikleidung an die Schülerinnen und Schüler auszuleihen.

 

Die JST 11 führt zu Beginn des Schuljahres eine einwöchige fächerübergreifende Projektveranstaltung zur Einführung in die Methoden und Arbeitsformen des wissenschaftspropädeutischen Arbeitens in der Oberstufe durch.

Im Anschluss an die Herbstferien gehen die Schülerinnen und Schüler in ein zweiwöchiges Betriebspraktikum, das ihnen schwerpunktmäßig die Tätigkeitsfelder akademischer Berufe erschließen soll.

Zu Beginn der JST 12 werden nach Wahl der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Leistungs- und Grundkurse eingerichtet:

In aller Regel kommen Leistungskurse in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Biologie, Erdkunde und Sozialwissenschaften zustande. Alternativ zu Physik kann ein Leistungskurs Chemie und zu Sozialwissenschaften ein solcher in Geschichte gebildet werden.

Alle übrigen Fächer werden in Grundkursen angeboten.

Die Jahrgangsstufe 13 führt Studienfahrten durch. Beliebte Ziele sind Wien, Prag, München, Berlin und das Ötztal.

Schulpartnerschaften dienen dazu, Schülerinnen und Schülern in umfassender Weise Begegnungen mit Gleichaltrigen aus anderen Ländern zu ermöglichen. Sie sollen

  • gemeinsam leben, lernen und handeln,
  • die Lebensverhältnisse des anderen Landes kennen lernen (und auch über die eigenen einmal nachdenken!)
  • ihren Horizont einem sich öffnenden Europa anpassen.

Der Austausch mit dem Oskar - Kolberg - Lyzeum in Koscian, Polen

Die Veränderungen im ehemaligen Ostblock haben mit Polen einen alten Nachbarn neu ins Blickfeld gerückt, mit dem uns eine nicht unbelastete Geschichte verbindet. Polen wird zudem in Zukunft als Mitglied der EU für uns wirtschaftlich und politisch immer wichtiger werden.

Demgegenüber stehen unsere geringen Kenntnisse über dieses Land und eine immer noch große Zahl von Vorurteilen.

Hauptziele unseres Schüleraustausches mit dem Oskar-Kolberg-Gymnasium in Kościan, etwa eine Autostunde von Poznań (ehem. Posen) entfernt, sind daher

  • die Erweiterung des geistigen Horizonts durch das Kennenlernen einer Region, die uns nicht vertraut ist, und ihrer Bewohner,
  • der Abbau von Vorurteilen durch persönliche Kontakte,
  • und die Schaffung von Offenheit gegenüber noch weitgehend unbekannten europäischen Nachbarn.

Zur Teilnahme eingeladen sind unsere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10, die im einen Jahr Besucher aus Kościan bei sich aufnehmen, um im folgenden Jahr selbst für ca. 10 Tage nach Polen zu reisen.

Der Austausch mit dem Athénée Royal Adolphe Sax in Dinant, Belgien

Der Austausch wurde Ende des Jahres 1991 auf Initiation der Fachgruppe Französisch und durch Vermittlung eines Beamten des Kultusministeriums in Brüssel vorbereitet. Der erste Austausch fand 1992 statt.

Hauptziele dieses Austausches sind:

  • die internationale Verständigung
  • die Förderung der Kompetenz in der französischen Sprache
  • die Förderung privater Kontakte zwischen Schülern und Lehrerinnen und Lehrern beider Partnerschulen
  • Einblicke in die Lebensweisen und kulturellen Gegebenheiten des Nachbarlandes

Von unserer Seite nehmen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis 12 teil. Die belgischen Teilnehmer haben erst in den letzten beiden Jahren ihrer Schullaufbahn Deutsch als Wahlfach.

Der Austausch findet ein- bis zweimal pro Jahr statt, und zwar jeweils für die Dauer von 5 Tagen.

 

Die Musik-Arbeitsgemeinschaften

Walsum hat keine öffentliche Musikschule, darum fällt den allgemeinbildenden Schulen verstärkt die Aufgabe zu, musikalischen Nachwuchs zu rekrutieren und ins örtliche Musikleben zu integrieren.

Die Musik-AGs des Kopernikus-Gymnasiums widmen sich dieser Aufgabe in besonderer Weise.

Kopernikus Brass, Kopernikus Gospelsingers, Musical-AG, Folk-AG und Flöten AG schmücken nicht nur schulische Festlichkeiten, sondern wirken aktiv mit bei der Gestaltung städtischer und kirchlicher Veranstaltungen (Stadtteilfeste, Hand-werkertage, Weihnachtsmärkte, -feiern u. ä.). Auch caritativen Aufgaben (z. B. musikalische Besuche des Stöckerheims durch die Blechbläser) fühlen sich die AGs verpflichtet.

Unsere AGs sind bei fast allen örtlichen Musiziergruppen (Männer- und Frauenchöre, Kirchenchöre, Gospelgruppen, Instrumentalgruppen) und auch bei musikalischen Vereinigungen der Nachbarkommunen konzertant zu Gast gewesen. Sie sorgen für den Nachwuchs der örtlichen Musiziergruppen – sie versuchen es zumindest! – und bilden mit diesen wichtige Steine im Mosaik eines erstaunlich lebendigen Kulturlebens in Walsum.

Die Arbeitsgemeinschaft Show und Tanz

Die Arbeitsgemeinschaft "Show und Tanz" wurde 1985 gegründet und ist seitdem ein fester Bestandteil des Kulturlebens unserer Schule, im Stadtteil Walsum und in ganz Duisburg. Neben ihren erfolgreichen Aufführungen in der Aula der Schule mit Programmen wie "Pas de danse", "Tanz aus dem Karton", "Narrentanz", "Nur geträumt", "Wartesaal" nimmt sie regelmäßig an den Duisburger Tanztagen, Stadtfesten, Karnevalsveranstaltungen, Jubiläen und anderen Festlichkeiten teil.

Das Repertoire der AG besteht aus Showtanz, Jazztanz, Stepptanz, Tanztheater, Pantomime, Schwarzlichttheater. Die Arbeitsgemeinschaft ist nach dem Alter der Teilnehmerinnen in drei Gruppen eingeteilt. Die jüngsten Mädchen sind 10 Jahre alt, die ältesten 27 Jahre, sind Studentinnen oder bereits im Beruf.

Eine kleine Besonderheit der AG sind die "Living Dolls". Seit Gründung der AG stellen sich, oft in der Weihnachtszeit, vier bis sieben Mädchen in phantastischen Kostümen gekleidet und wie Puppen geschminkt, von passender Musik begleitet in die Fußgängerzonen von Duisburg, Essen, Köln, Bocholt u. a., um für die sehr aufwendigen Aufführungen zu sammeln und zu werben.

Die AG legt großen Wert auf Verlässlichkeit, Toleranz und Engagement in einer familiären Atmosphäre!

 

Sportunterricht

Neben der Vermittlung der Inhalte des verbindlichen Lehrplans macht der Sportunterricht als besonderen Schwerpunkt das soziale Lernen zum Thema. Besonders in der Erprobungsstufe, den Klassen 5 und 6, sollen soziale Verhaltensweisen des Miteinanders und der gegenseitigen Rücksichtnahme eingeübt werden. Aus diesem Grunde ist das Fach Sport in diesen Klassen mit vier bzw. drei Wochenstunden vertreten.

Das Übungsangebot wird so gestaltet, dass gemeinsames Handeln erforderlich ist. Dieses soll den Schülerinnen und Schülern die Notwendigkeit von Regeln und deren Einhaltung verdeutlichen. Mannschaftsspiele werden deshalb im Übungsangebot besonders berücksichtigt. Diese beruhen auf einem einfachen, einsichtigen und überschaubaren Regelwerk, an dessen Entwicklung die Schülerinnen und Schüler beteiligt sind. Die Eigenbeteiligung soll sie bei Konfliktfällen in die Lage versetzen, selbstständige Lösungen zu finden.

Sportarten wie Fußball, Basketball und ähnliche, mit ihrem ausgefeilten und umfangreichen Regelwerk, sind dazu weniger geeignet. Außerdem besteht die Gefahr, dass Schülerinnen bzw. Schüler, die bereits in Vereinen diese Sportarten betreiben, den Sportunterricht in der Schule – auch was die Auslegung der Regeln angeht – dominieren. Das aber steht der erklärten Absicht, alle Schülerinnen und Schüler der Klasse gleichberechtigt und angemessen zu beteiligen, entgegen. Diese Sportarten werden deshalb erst später und mit vereinfachten Regeln Gegenstand des Sportunterrichts sein.

Im Rahmen des allgemeinen Angebots der Schule an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften beteiligt sich der Sport in angemessener Weise. Augenblicklich bietet das Fach folgende Arbeitsgemeinschaften an: Basketball, Badminton, Akrobatik und Tanz. Darüber hinaus werden Schulmannschaften bei Wettkämpfen auf örtlicher, regionaler und überregionaler Ebene betreut.

 

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