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Schulprogramm
Zur Ausgestaltung und Ergänzung
der rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln Lehrerinnen und
Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler des Kopernikus-Gymnasiums
(KGW) das Schulprogramm, das dem KGW ein Profil gibt. Dieses
Profil fordert auf zum Ausgleich zwischen dem Recht auf persönliche
Eigenheiten und Interessen aller am Schulleben Beteiligten und
den Ansprüchen des gemeinsamen Schullebens. Es trägt den örtlichen
Gegebenheiten Rechnung.
Im Mittelpunkt des Schullebens
stehen der Unterricht und die Ausrichtung auf das Abitur als
Abschluss des gymnasialen Bildungsweges. Ergänzt wird die Wissensvermittlung
im engeren Sinne durch unterrichtlich und außerunterrichtlich
initiierte Prozesse, die die soziale Kompetenz fördern und zur
Persönlichkeitsentfaltung beitragen. Mit dem Erwerb des Abiturs
weisen sich die Schülerinnen und Schüler des KGW als junge Erwachsene
aus, die an einem auf hohe Anforderungen ausgerichteten Bildungs-
und Erziehungsprozess teilgenommen und ihn erfolgreich abgeschlossen
haben.
Grundlagen beider Prozesse sind
gegenseitige Achtung und Akzeptanz der Persönlichkeit des anderen.
Das Zusammenleben fordert und fördert offene Kommunikation,
Toleranz im Umgang miteinander sowie Fairness beim Austausch
konträrer Meinungen, einen höflichen Umgangston und gesittete
Umgangsformen.
Wo immer die gesetzlichen Rahmenvorgaben
Gestaltungsspielräume bieten, suchen Lehrerinnen und Lehrer,
Schüler und Eltern einen Konsens auf der Grundlage demokratischer
Prinzipien.
Die Bildungsziele orientieren
sich an den durch die Richtlinien beschriebenen Anforderungen,
mit deren Einlösung eine breite Allgemeinbildung erreicht wird.
Dabei hat jedes Unterrichtsfach seinen eigenen Stellenwert.
Nur so ist gewährleistet, dass die unterschiedlichen individuellen
Begabungen der Schülerinnen und Schüler akzeptiert und gefördert
werden können. Die methodische Vorgehensweise zielt darauf ab,
jeden Schüler gemäß seinen individuellen Begabungen auf dem
gymnasialen Bildungsweg an sein ’Optimum’ heranzuführen. Das
Beschreiten dieses Weges macht Freude und ist somit geeignet,
die Bereitschaft zum ständigen Lernen auch über das Schulleben
hinaus zu wecken. Diese Ziele sind für Lehrerinnen und Lehrer
und Eltern eine Richtschnur für das Lehren und die Erziehung;
zudem verpflichten sie die Schülerinnen und Schüler auf das
Lernen.
Das Schulleben am KGW bedeutet
nicht ‘Bildungskonsum’. Schülerinnen und Schüler des KGW sind lern- und leistungsbereit
und beteiligen sich entsprechend ihrem Alter an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsprozesse.
Die Eltern fördern durch ihre Erziehung diese Einstellungen.
Sie akzeptieren die im Schulprogramm herausgestellten Ziele
als Leitlinien sowohl für die Schule als auch für das Elternhaus.
Das Schulleben am KGW versteht
sich als Teil des gesellschaftlichen Lebens mit der besonderen
Ausrichtung auf Bildung und Erziehung.
Die Unterrichtung der Schülerinnen
und Schüler steht im Mittelpunkt des Schullebens. Sie dient
sowohl der fachlichen Wissensvermittlung als auch der Entwicklung
der Persönlichkeit der Schüler.
Die Unterrichtsinhalte sind
überwiegend bestimmt durch Vorgaben der Richtlinien. Diese sind
als Konsens der gesellschaftlichen Ansprüche an gymnasiale Bildung
für alle verbindlich und stehen somit im Grundsatz nicht mehr
zur Diskussion. Der Lehrplan der Schule für die einzelnen Fächer
ist die verbindliche Konkretisierung und Umsetzung allgemeiner
Vorgaben der Richtlinien. Die innerhalb der Richtlinien vorgegebenen
Freiräume werden in Absprache zwischen Lehrerinnen und Lehrern
und Schülerinnen und Schülern genutzt. Die Eltern bringen im
Rahmen der Klassen- und Jahrgangspflegschaften Vorschläge zur
inhaltlichen Gestaltung ein. Der Fachlehrerinnen und -lehrer
trifft im Rahmen seiner fachlichen Verantwortung letztendlich
die Entscheidung.
Die Lehrerinnen und Lehrer bestimmen
die methodische Vorgehensweise, die sie nach Möglichkeit mit
den Schülern abstimmen. Anschaulichkeit sowie fächerübergreifende
Perspektiven und abwechslungsreiche Lernformen fördern die Motivation
der Schüler und deren Verständnis von Zusammenhängen. Besondere
Bedeutung kommt der Arbeit in und von Gruppen zu. Über den Unterricht
im engeren Sinne hinausgehende Veranstaltungen wie Autorenlesungen,
Exkursionen, Theateraufführungen oder Sportveranstaltungen ergänzen
sinnvoll den Unterricht und bereichern das Schulleben.
Hausaufgaben - mündlich
wie schriftlich - haben eine große Bedeutung für den Lernprozess,
sei es als methodische Einübung oder inhaltliche Vertiefung
des Gelernten, sei es als eine selbständige Bemühung um eine
Lösung noch offener Fragen. Diesem hohen Stellenwert entsprechend
fertigen die Schüler die Hausaufgaben sorgfältig an. Die Fachlehrerinnen
und -lehrer kontrollieren
sie im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf fachliche, sprachliche
und formale Richtigkeit. Die Eltern unterstützen sie dabei.
Zur Bedeutung der Hausaufgaben nimmt auch der Baustein ‘Leistungsförderung’
Stellung.
Sprachliche Richtigkeit,
Ausdrucksfähigkeit und Präzision sind Kernziele jeden Unterrichts
am KGW. Damit sind zunächst - als eher allgemeine Lern- und
Verhaltensziele - die Kenntnis und Anwendung der generell akzeptierten
Regeln der deutschen Sprache gemeint. Dazu gehört auch, verschiedene
Sprachebenen zu kennen, zu beherrschen und situationsgerecht
anwenden zu können.
Schließlich gehören dazu im Sinne einer wissenschaftlich orientierten
Ausbildung eine entwickelte Argumentations- bzw. Gesprächsfähigkeit
sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, auch sprachlich komplexe
Zusammenhänge zu analysieren.
Die Leistungsanforderungen
sind orientiert
- an dem altersbedingten Entwicklungsstand
der Schüler,
- an den Anforderungen des gymnasialen
Bildungsganges mit dem Abschluss des Abiturs,
- an den Erfordernissen
eines universitären Studiums oder eines beruflichen Ausbildungsweges
der Schüler.
Voraussetzungen für die Erfüllung
dieser Anforderungen sind die Lernbereitschaft der Schüler sowie
die Motivationsbereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer. Das
KGW fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten sowohl leistungsschwächere
als auch leistungsstärkere Schüler.
Der Einsatz für die Schulgemeinschaft
wird als besondere Leistung anerkannt und gewürdigt, kann und
darf allerdings nicht an die Stelle fachlicher Leistungen treten.
Außerunterrichtliche Erfahrungen
sind von großer Bedeutung für das Lernen und den individuellen
Bildungsprozess der Schülerinnen und Schüler. Sie sind zudem
von großer Bedeutung für ein positives Schulklima. Deshalb unterstützt
das KGW diese Formen des Lernens nach Kräften.
Wandertage und Klassenfahrten
dienen vorwiegend kommunikativen und sozialen Lernzielen. Sie
fördern die Fähigkeiten zum gemeinschaftlichen Planen und Handeln
in der Gruppe. Je nach Art und Ziel des Unternehmens treten
fachliche Ziele hinzu, die eine entsprechende Vor- und Nachbereitung
erforderlich machen.
Studienfahrten und fachlich orientierte
Exkursionen eröffnen dem Schüler die Möglichkeit,
in der originalen Begegnung geographische, politische, biologische,
wirtschaftliche oder kulturelle Einsichten im engeren Sinne
zu gewinnen bzw. Erfahrungen in der unverkürzten Anwendung erlernter
Fremdsprachen zu machen. Der für die Studienfahrt ausgewählte
Raum bzw. ihr Gegenstand bieten sich dem Schüler in ihrer ganzen
Komplexität. Diese unter Anleitung der Lehrerinnen und Lehrer
exemplarisch erfassen zu lernen, ist ein wichtiges Element schulischer
Bildung.
Der regelmäßige Schüleraustausch
mit den Partnerschulen trägt im besonderen Maße zur Persönlichkeitsbildung
bei. Über die Erweiterung des persönlichen Horizonts hinaus
fördert er den Gedanken des Europäischen Hauses als Kennzeichen
einer lebendigen Schulgemeinschaft. Deshalb wird er am KGW nachdrücklich
gefördert.
Schulkultur am KGW äußert
sich in einer Vielzahl künstlerischer Arbeitsgemeinschaften
und den von diesen dargebotenen Veranstaltungen. Daneben stehen
regelmäßige Schulfeste, die von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern
und Schülern getragen werden.
Die Eltern sind grundsätzlich
bereit, an den schulischen Aktivitäten mitzuwirken. Dazu ist
es notwendig, sie regelmäßig und detailliert zu informieren.
Um einerseits diesem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen
und andererseits die zugesagte Mithilfe konkret in Anspruch
nehmen zu können, erscheint die Information "Aktuelles
vom KGW" vierteljährlich mit einem "Info-Flohmarkt",
in dem Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer
Unterstützungswünsche und -angebote an die Schulgemeinde herantragen
können.
Die Erziehung der Schüler durch
das Elternhaus wird durch unsere Schule unterstützt. Umgekehrt
unterstützt das Elternhaus die Erziehungsarbeit der Schule.
Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit in Erziehungsfragen
ist eine umgehende gegenseitige Information. So sind auch die
Eltern bereit, den Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrern
Informationen aus dem Elternhaus weiterzugeben, soweit diese
wichtige Hinweise für Veränderungen entweder im Verhalten oder
der Lernbereitschaft bzw. der Leistungsfähigkeit ihres Kindes
geben. Die Sitzungen der Klassen- und Jahrgangspflegschaften
sollen verstärkt genutzt werden, um einen Konsens in konkreten
Fragen der Erziehung unter den Eltern und zwischen Eltern und
Lehrerinnen und Lehrern zu finden. Zu den Grundsätzen der Erziehung
haben wir einen besonderen Baustein formuliert.
Darüber hinaus muss sich unsere
Schule gesellschaftlichen Problemen stellen, die in die Schule
hineinwirken. So werden zum Thema ’Suchtvorbeugung’ Gesprächskreise
angeboten, die klassen- oder jahrgangsbezogen eingerichtet werden.
Auch hierzu gibt es einen Baustein.
In der Schule erleben Schüler
das Zusammenleben in einer größeren Gemeinschaft, das nur dann
gelingt, wenn der Einzelne die Regeln einhält, die sich diese
Gemeinschaft gegeben hat. Das Recht des Einzelnen auf die Entfaltung
und das Ausleben seiner Individualität findet seine Grenze am
Anspruch aller anderen auf dasselbe Recht.
Dieses Zusammenleben prägt das
Schulklima. Jeder in der Schule ist mitverantwortlich
für ein gutes Schulklima, das sich vor allem im täglichen Umgang
von Lehrerinnen und Lehrern, Schülern und im Kontakt mit den
Eltern bildet und manifestiert. Durch sein Verhalten fördert
jeder Einzelne auch das Ansehen der Schule bzw. der Schulgemeinschaft
nach innen und nach außen.
Führen Gruppen Entscheidungen
herbei, so tun sie dies nach demokratischen Grundsätzen unter
Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Recht der Gruppe,
die so getroffene Entscheidung umzusetzen, muss vom einzelnen
Gruppenmitglied respektiert und mitgetragen werden. Die Gruppe
ihrerseits muss dafür Sorge tragen, dass ihre Entscheidung das
einzelne Gruppenmitglied nicht unzumutbar belastet.
Die Internationalisierung von
Wissenschaft und Arbeitswelt bestimmt die Zukunftsorientierung
auch der gymnasialen Bildung. Sie wird begleitet von einer weltweiten
Vernetzung der Informationen.
Diese Entwicklung erfordert
Qualifikationen, deren Vermittlung ein besonderes Anliegen der
Bildungsarbeit am KGW sein soll. Dazu gehören:
- der sichere Umgang mit Fremdsprachen;
die Schüler sollen dazu ermutigt werden, das Fremdsprachenangebot
der Schule auszunutzen. Fremdsprachliche Arbeitsmittel sollen
bewusst in den Fachunterricht integriert werden. Unsere Schule
unterstützt darüber hinaus fremdsprachlich orientierte Austauschprogramme;
- die Fähigkeit und Bereitschaft,
sich auf Menschen anderer Kulturen einzustellen: Grundlage der
Akzeptanz ist ein fundiertes Wissen über andere Kulturen. Dieses
wird sowohl fachspezifisch als auch fächerübergreifend in beiden
Sekundarstufen vermittelt.
- die sinnvolle Nutzung und
kritische Bewertung von Informationen werden gefördert u. a.
durch das Vertrautwerden mit Bibliotheken und anderen Informationszentren
sowie den Gebrauch elektronischer Informationssysteme wie z.
B. des Internets.
Die Beziehung der Schule zur
Arbeitswelt wird als Element des Schulprogramms gefördert. Über
gezielte und gut vorbereitete Betriebsbesichtigungen im Rahmen
des Unterrichts hinaus fördern Schulpraktika in Gewerbe, Industrie
und Dienstleistungsbereichen die Verknüpfung von Lerninhalten
und Arbeitswelt.
Damit derartige Projekte in
die Unterrichtszeit integriert werden können, sorgt die Schule
für die notwendigen zeitlichen Freiräume. Die Eltern ihrerseits
leisten Hilfestellung zur organisatorischen Realisierung, indem
sie Kontakte zu Betrieben herstellen.
Das Konzept der Schule zu diesem
Grundsatz ist im Baustein ‘Berufsorientierung’ beschrieben.
Erziehungsrahmen
Leistungsförderung
Suchtvorbeugung
Berufsorientierung
Fremdsprachenangebot
Förderung hochbegabter und besonders
begabter Schülerinnen und Schüler
Fächerverbindendes Lernen in
den Klassen 5 bis 10
Die Erprobungsstufe (Klassen
5/6)
Die Mittelstufe (Klassen 7 –
10)
Die Oberstufe (Jahrgangsstufen
11 – 13)
Schulpartnerschaften
Schulkultur
Schulsport
Der Erziehungsrahmen umfasst
die Bereiche Mitarbeit und Verhalten im Unterricht und bei
außer-unterrichtlichen
Veranstaltungen der Schule, die häusliche Vor- und Nachbereitung
des Unterrichts sowie die Übernahme der Verantwortung für das
eigene Handeln und seine Folgen.
Der Erziehungsrahmen dient allen
Beteiligten zur Orientierung. Bei seiner Vermittlung messen
wir der Erprobungsstufe besonderes Gewicht bei. Sowohl für die
neuen Schülerinnen und Schüler als auch für die Eltern beginnt
eine neue Schulzeit. Viel Neues kommt auf sie zu. Sie haben
Fragen und Erwartungen, für die ein Raum des Diskurses geschaffen
werden muss. Auch die Schule stellt viele Erwartungen an die
"Neuen".
Am Kopernikus-Gymnasium sollen
Haltungen vermittelt und kultiviert werden, die Grundlagen eines
gelingenden Umgangs miteinander sind. Die Lehrerinnen und Lehrer
vermitteln diese Haltungen, indem sie sie vorleben, mit den
Schülern einüben und schließlich abverlangen. Diese Haltungen
sind: Gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse
der anderen, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit,
Toleranz gegenüber anderen Überzeugungen und Bereitschaft zur
Konfliktlösung. Diese Haltungen werden für das Handeln der Schüler
in der Schule aber nur dann bestimmend werden können, wenn die
Eltern durch ihre Erziehung an ihrer Vermittlung mitwirken.
Die Eltern unterstützen die Vermittlung der Haltungen in der
Schule durch ihr eigenes Vorbild im familiären Umfeld.
Die Lehrerinnen und Lehrer kümmern
sich um die Gruppenprozesse, die sich in den Klassen entwickeln,
um rechtzeitig erzieherisch tätig werden zu können. Zudem nehmen
sie Einfluss auf die Gesprächs- bzw. Verhaltenskultur in ihren
Klassen und wirken auf die Bildung von Interessen und Werten
ein. Dies geschieht auch dadurch, dass sie unmittelbar und konsequent
auf nicht akzeptables Verhalten reagieren. Bei Informationen,
die ihnen vertraulich mitgeteilt werden, halten sie sich an
die Verschwiegenheitspflicht.
- In der Erprobungsstufe legen wir insbesondere
Wert darauf, die Schülerinnen und Schüler, soweit dies noch
nicht geschehen ist, in die grundlegenden Höflichkeits- und
Umgangsformen einzuführen sowie die Rücksichtnahme auf die
Bedürfnisse der anderen einzuüben.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen,
mit Konflikten nicht durch den Einsatz von physischer oder
verbaler Gewalt bzw. Macht umzugehen, sondern nach einer Lösung
zu suchen, die beide Seiten zufrieden stellen kann. Sie sollen
erfahren können, dass Kritik nur dann konstruktiv und eine
Hilfestellung ist, wenn sie den anderen in
seiner Person nicht abwertet.
- Sie sollen lernen, die
möglichen Folgen ihres
Handelns besser abzuschätzen, um diese mehr und mehr bei künftigen
Handlungen berücksichtigen zu können.
- Mobben ist Gewaltausübung gegen andere. Alle,
Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, werden tätig, sobald
sie Kenntnis davon erhalten, dass eine Schülerin, ein Schüler,
eine Lehrerin oder ein Lehrer Opfer eines Mobbings wird. Wir
sind davon überzeugt, dass wir nur am Anfang Einfluss auf
solche Prozesse haben. Wir wehren den Anfängen und beschönigen
oder verharmlosen nichts. Wir mischen uns ein.
Die Eltern der Schüler, die
mobben bzw. Opfer eines Mobbings sind, werden durch die Schule
informiert. Andererseits informieren Eltern, die erfahren, dass
ihre Kinder unter Mobbing leiden, den Klassenlehrerinnen und
-lehrern und den Vorsitzenden der Klassenpflegschaft.
Die betroffenen Schülerinnen
und Schüler suchen das Gespräch mit der Klassenlehrerin/dem
Klassenlehrer, dem SV - Lehrer oder einem anderen Lehrer ihres
Vertrauens.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihrem
Selbstwertgefühl ebenso gestärkt werden wie in ihrer Fähigkeit
zur Selbstkritik. Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl werden
dadurch gefördert, dass den Schülerinnen und Schülern hinreichend
Raum zur freien Artikulation ihrer Auffassungen und zur Schulung
ihres Urteilsvermögens zugestanden wird. Ihre Fähigkeit zur
Selbstkritik soll sich an der Beurteilung des eigenen Handelns
entwickeln, damit sie befähigt werden, eigene Fehler zu erkennen,
sie einzugestehen und für sich Konsequenzen zu ziehen.
- Sie sollen zur Rücksichtnahme gegenüber den
Bedürfnissen der anderen erzogen werden. Dazu gehört, dass
sie das Recht ihrer Mitschüler auf einen ungestörten Unterricht
achten. Sie sollen zu der Einsicht kommen, dass die Zugehörigkeit
zu einer Gemeinschaft eine Begrenzung der persönlichen Freiheit
erforderlich macht und dass in letzter Konsequenz der sein
Recht auf Unterricht verliert, der diesen dauerhaft und nachhaltig
stört.
- Für die Klassen 7 bis 10 gelten in altersgemäßer
Form die Ziele weiter, die für die Erprobungsstufe formuliert
worden sind. In den Mittelpunkt der Erziehung sollen nun die
Haltungen des gegenseitigen Respekts, der Rücksichtnahme und
der Bereitschaft, für sich, für das Verhalten gegenüber Mitschülern,
Lehrerinnen und Lehrern, für die schulischen Leistungen und
den schulischen Erfolg selbst die Verantwortung zu übernehmen.
- Die Toleranz gegenüber der Kleidung, dem
Aussehen, dem Denken, der Herkunft bzw. Kultur der Mitschüler
soll ein leitender Wert für den täglichen Umgang zwischen
Schülerinnen und Schülern wie zwischen Schülern und Lehrerinnen
und Lehrern sein.
- Höflichkeit und gegenseitiger Respekt sollen
auch in diesen Jahrgangstufen den Umgang von Lehrerinnen und
Lehrern und Schülern prägen. Die Lehrerinnen und Lehrer
nehmen bei der Vermittlung der genannten Haltungen ihre
Vorbildfunktion
bewusst wahr.
Um die notwendige Verständigung
über die genannten Grundsätze der Erziehung und die Wege ihrer
Verwirklichung in der jeweiligen Altersstufe herbeizuführen,
wird für die Klassen 5 und 6 im ersten Halbjahr des Schuljahres
nach Rücksprache mit den Eltern eine weitere Sitzung der Klassenpflegschaft
einberufen.
Verbindliche Regeln für das Verhalten in
der Schule (die in der Hausordnung festgelegten Bestimmungen
sind hier nicht aufgenommen)
- Alle Schülerinnen und Schüler sind nach der
Allgemeinen Schulordnung zur pünktlichen und regelmäßigen
Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Wiederholte Unpünktlichkeit
ist ein Zeichen von Unhöflichkeit gegenüber den Mitschülern
und den Lehrerinnen und Lehrern, wiederholtes unentschuldigtes
Fehlen eine Leistungsverweigerung.
- Alle Schülerinnen und Schüler begründen deshalb
ihre Verspätung gegenüber der Lehrerin/dem Lehrer. Diese/r
vermerkt die Verspätungen im Klassenbuch. Nach drei Eintragungen
im Quartal benachrichtigt die/der Klassenlehrerin/-lehrer
die Eltern. Bei gehäuften Verspätungen werden die Eltern zu
einem Gespräch eingeladen und es erfolgt eine Bemerkung auf
dem Zeugnis. Bei unentschuldigtem Fehlen werden die Eltern
unmittelbar benachrichtigt, zunächst mündlich, dann schriftlich.
Für die versäumten Unterrichtsstunden werden als erzieherische
Mittel die ‘Nacharbeit unter Aufsicht’ oder andere Formen
der Nacharbeit eingesetzt. Darüber hinaus ordnet die Klassenlehrerin/der
Klassenlehrer nach Rücksprache mit den Fachlehrerinnen und
-lehrern und dem Schulleiter die Vorlage eines Attests an,
wenn der begründete Verdacht besteht, dass Schüler häufig
ohne einen triftigen Grund fehlen.
- In der Oberstufe unterrichten
die Kurslehrerinnen und -lehrer den Tutor über Verspätungen und Fehlen. Dieser
informiert gegebenenfalls die Eltern oder führt mit den betroffenen
Schülern ein Beratungsgespräch. Die schriftlichen Benachrichtigungen
erfolgen, wie oben ausgeführt. Bei häufigem Fehlen ohne triftigen
Grund verfährt der Tutor ebenfalls nach dem beschriebenen
Verfahren. Dieses gilt auch für die Teilnahme an Klausuren.
Schülerinnen und Schüler, für die im Falle einer Erkrankung
die Vorlage eines Attests angeordnet worden ist, erhalten
nur in diesem Fall die Möglichkeit, eine Klausur nachzuschreiben.
- Verstößt ein Schüler auch nach dem Ergreifen
dieser Maßnahmen weiterhin gegen die Verpflichtung zur pünktlichen
und regelmäßigen Teilnahme, werden gegen ihn Ordnungs-maßnahmen
gemäß ASchO § 14 ff eingeleitet.
Störungen des Unterrichts durch
einzelne Schüler oder eine ganze Klasse werden unverzüglich
im Klassenbuch vermerkt und in schweren bzw. wiederholten Fällen
mit den der Schule zur Verfügung stehenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
geahndet.
Folgende Erziehungsmaßnahmen werden je nach
Einzelfall eingesetzt:
- Gespräch mit der Schülerin, dem Schüler
- Ermahnung
- Eintragung in das Klassenbuch
- unmittelbarer Ausschluss von der Unterrichts-stunde
durch die Fachlehrerin/den Fachlehrer
- umgehende Benachrichtigung der Eltern durch
die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer bzw. Tutor
- Gespräch mit den Eltern bzw. mit dem volljährigen
Schüler
- Nacharbeit des durch die Störung versäumten
Unterrichtsstoffs
- gemeinschaftsfördernde Aufgaben an Nachmittagen
- der schriftliche Tadel
- Einziehung von gefährlichen Gegenständen
und solchen, die den Unterricht stören
- Beseitigung eines angerichteten Schadens
bzw. einer Verschmutzung durch den Schüler
Sind alle erzieherischen Möglichkeiten
ausge-schöpft, verhängen die Klassen- bzw. Jahrgangskonferenz
oder die Lehrerkonferenz Ordnungsmaßnahmen gemäß der ASchO.
Die Klassenkonferenz kann einen schriftlichen Verweis, den Ausschluss
vom Unterricht von bis zu zwei Wochen und von weiteren Schulveranstaltungen
(z. B. Klassenfahrten), die Lehrerkonferenz die Überweisung
in eine parallele Klasse oder Lerngruppe, die Androhung der
Entlassung von der Schule und die Entlassung von der Schule
beschließen.
Auf die Bedeutung der Hausaufgaben
weisen die Grundsätze des Schulprogramms nachdrücklich hin.
- Für die Klassen 5 bis 8 ist die Führung eines
Hausaufgabennotizheftes verbindlich. Bei häufig nicht gemachten
Hausaufgaben wird die Führung dieses Heftes auch in den
Klassen 9 und 10 verlangt.
Jede Lehrerin und jeder Lehrer
trägt in das Klassenbuch die Namen der Schüler ein, die die
Hausaufgaben nicht angefertigt haben. Bei dreimal nicht gemachten
Hausaufgaben innerhalb eines Quartals benachrichtigt er die
Eltern, tritt keine Verbesserung ein, erfolgen die schon erwähnten
erzieherischen Maßnahmen wie das Gespräch mit den Eltern, die
‘Nacharbeit unter Aufsicht’, der schriftliche Tadel und ggf.
Ordnungsmaßnahmen.
- Bei Schülerinnen und Schülern der Oberstufe
gilt eine nicht gemachte Hausaufgabe als eine Leistungsverweigerung,
die grundsätzlich wie eine ungenügende Leistung gewertet
wird.
- Die Verantwortung der Schülerinnen und Schülern
erstreckt sich auf ihren Umgang mit den Unterrichtsräumen
und dem sonstigen Eigentum der Schule.
Alle Schülerinnen und Schüler
sorgen für die Sauberkeit in ihren Klassen-, Kurs- oder Fachräumen.
Die Schülerinnen und Schüler
der Klassen 7 bis 10 nehmen darüber hinaus im Wechsel den Ordnungsdienst
auf dem Schulhof und im Gebäude wahr, entsprechend sorgen die
Oberstufenschüler für die äußere Ordnung in ihren Aufenthaltsräumen.
- Schüler bzw. deren Eltern leisten Ersatz
bei Beschädigungen oder Zerstörungen, die die Schüler fahrlässig
oder mutwillig an schulischem Eigentum vorgenommen haben.
Dies gilt für ausgeliehene Schulbücher ebenso wie für das
Mobiliar oder die technischen Einrichtungen der Schule.
Die Eltern aller neu aufgenommenen
Schülerinnen und Schüler erhalten eine Mappe mit allen wichtigen
Beschlüssen der Schule.
Nach einem Jahr soll durch eine
Befragung der Grad der Umsetzung der Beschlüsse des Schulprogramms
ermittelt werden.
Ein wesentliches Mittel zur
Leistungsförderung sieht das Kopernikus- Gymnasium in der Transparenz
der Anforderungen und Erwartungen, die an alle gestellt werden,
die im Prozess des Lernen Lernens beteiligt sind: Schüler,
Lehrerinnen und Lehrer, Eltern:
Ein entsprechend dem Alter steigendes
Maß an Eigenverantwortung für den Lernfortschritt wird
gezielt als Motivation für die Schüler eingesetzt werden:
-
Positive Erwartungen im Hinblick auf das
Arbeitspensum entwickeln die Schüler gemeinsam mit ihren
Fachlehrerinnen und -lehrern durch eine Art Jahreskalender,
der vor allem diejenigen Unterrichtsvorhaben benennt, zu denen
die Schülerinnen und Schüler eigenständig Ideen, Materialien
und Vorschläge sammeln können, um damit aktiv in das Unterrichtsgeschehen
einzugreifen.
-
Absprachen zum Arbeitsverhalten werden
gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern getroffen und
in
der Klasse ausgehängt. Die Eigenverantwortung der Schüler
ist dabei besonders gefordert in den Bereichen Gesprächsverhalten,
Mitarbeit im Unterricht, Erstellen und Kontrollieren der
Hausaufgaben,
Selbstkontrolle von Tests.
-
Schülerinnen und Schüler
und Lehrerinnen und Lehrer geben sich wechselseitig Rechenschaft über
den Lernfortschritt. Positive Unterrichtsbeiträge werden hervorgehoben,
gelungene Arbeiten in der Klasse oder der Pausenhalle ausgestellt,
vorbildliches Sozialverhalten als Bemerkung auf dem Zeugnis
erwähnt.
-
Die Entwicklung einer
persönlichen Zeitplanung bei der schulischen und
häuslichen Arbeit stellt einen wichtigen
Schritt auf dem Weg zum selbstbestimmten Lernen dar.
Die Lehrerinnen und Lehrer tragen
die Hauptverantwortung dafür, dass der Unterricht in seiner
Zielsetzung und in seinen Anforderungen transparent wird.
-
Sie erläutern den Stellenwert der unterrichtlichen
Ziele, die durch lebens- oder berufspraktische Perspektiven
erklärbar sind bzw. in Form von Richtlinien den Gang des Unterrichts
bestimmen. Sie erklären das Zusammenwirken der Schlüsselqualifikationen
(personale und soziale Kompetenz, Methoden- und Fachkompetenz)
innerhalb der Schulausbildung. Sie wählen, wenn möglich, Inhalte
und Aufgaben aus, die der Lebenswirklichkeit der Schüler
entstammen.
-
Sie räumen neben der
Vermittlung fachlichen Wissens der Erweiterung der methodischen
Fähigkeiten einen
besonderen Stellenwert ein. Mit Hilfe geeigneter Unterrichtsinhalte
und -methoden vermitteln sie den Schülern Wege zur Lösung
fächerübergreifender Problemstellungen. Ein weiterer methodischer
Schwerpunkt ist der Umgang und die Auseinandersetzung mit
den unterschiedlichsten Medien und der durch sie angebotenen
Informationen.
-
Sie machen den Lernfortschritt im
Hinblick auf die gesteckten Ziele dadurch nachvollziehbar,
dass sie die Qualität der Schülerleistungen (Hausaufgaben,
Unterrichtsbeiträge) herausstellen, Wege zur weiteren Verbesserung
aufzeigen und die Fähigkeit zur Selbstkontrolle fördern.
Voraussetzung für eine aktive
Teilnahme der Eltern an der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit
ist der wechselseitige Austausch von Informationen.
-
Sie stellen einen störungsfreien Arbeitsplatz für das häusliche Lernen und Arbeiten bereit und informieren
sich über Umfang und Erfolg des Lernens.
-
Sie nehmen teil an
Klassenpflegschaftssitzungen, klasseninternen Elternabenden
zu altersbedingten Erziehungsfragen
und von der Schule angebotenen Expertenvorträgen oder Diskussionsveranstaltungen.
-
Sie bereichern das
Schulleben durch ihr eigenes Wissens oder die Vermittlung
von externen Experten,
Mitteln und Förderprogrammen.
Schulische Suchtvorbeugung ist
keine isolierte drogenspezifische Einzelmaßnahme, sondern eine
umfassende Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Sie ist
ein Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags unserer Schule.
Bei der Entwicklung eines Schulprogramms gehört die Suchtvorbeugung
in den Gesamtzusammenhang der Gesundheitsförderung. Gemeinsam
mit anderen fachspezifischen Ansätzen, wie z. B. beim Sportunterricht,
Ernährungsberatung, und Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit
Eltern, Stressabbau, Umgangsformen, geht es um die Entwicklung
eines Schulprofils "Gesunde Schule" und damit um das Schaffen
eines lebenswerten Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler
und Lehrerinnen und Lehrer.
Drogenprophylaxe ist ein Teilbereich
der Suchtvorbeugung. Dagegen liegt akutes Suchtverhalten außerhalb
der Behandlungsmöglichkeiten durch die Schule. Die Schule kann
nur einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten, nicht aber
Therapie und Krisenintervention, die über "Erste Hilfe" hinausgehen.
Die schulische Suchtvorbeugung
hat zwei zentrale Ziele: Sie ist um die Fähigkeit der
Heranwachsenden bemüht,
- angemessen und selbstverantwortlich mit persönlichen
und sozialen Problemen, Konflikten und Realitätsanforderungen
umzugehen;
- rechtlich angemessen und selbstverantwortlich
mit Drogen umzugehen - d.h.:
- Abstinenz im Hinblick auf
illegale Drogen
- verantwortlicher Umgang mit
legalen Drogen
Die schulische Suchtvorbeugung
hat primär- und sekundärpräventive Aufgaben:
Primäre Vorbeugung bezieht sich
vor allem langfristig auf die Entwicklung von Suchthaltungen
in der hierfür lebensgeschichtlich sensibelsten Zeit der Kindheit
und Jugend. Das heißt, der sehr unterschiedliche Umgang z. B.
mit Konflikten, mit Frust, mit Niederlagen u. a. wird im Elternhaus
sehr früh schon grundgelegt und kann zu entsprechenden Haltungen
und Verhalten führen.
Die Schule muss diese vielfältigen
Auslöser und Verstärker von Suchthaltungen und süchtigem Verhalten
außerhalb ihres Verfügungsbereichs nicht verantworten und
kann sie auch nicht beseitigen. Soweit sie allerdings im eigenen
Verfügungsbereich liegen, muss sie in primärpräventiver Hinsicht
darauf eingehen und sollte in Erziehung und Unterricht Wert
darauf legen folgende Fähigkeiten zu vermitteln:
- Kontaktfähigkeit
- Genussfähigkeit
- Fähigkeit sich mit der Sinnfrage zu beschäftigen
Sekundäre Prävention ist im
Zusammenhang mit der primären eher auf situative, akute
Suchtgefährdungen gerichtet. Mögliche Anlässe für sekundärpräventive
Maßnahmen könnten z.B. sein:
- Alkoholkonsum bei Klassen- oder Jahrgangsfeiern,
bei Schulfesten, Exkursionen oder Klassenfahrten
- Schüler/innen rauchen
- betrunkene Schüler/innen im Unterricht
- Wenn Verdacht besteht,
dass bestimmte Schüler/innen
illegale Drogen konsumieren und dass diese Drogen auf dem
Schulgelände gedealt werden.
Die oben aufgestellten allgemeinen
Überlegungen zur Suchtprävention sollen im folgenden auf die
konkrete Situation unserer Schule bezogen werden. Unterrichtliche
und erzieherische Maßnahmen spielen dabei gleichermaßen
eine wichtige Rolle.
Das Thema Sucht und Drogen soll
für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich im Unterricht
behandelt werden. Die Richtlinien für die Fächer Biologie und
Religion in der Sekundarstufe I sehen ausdrücklich die Behandlung
dieser Themen vor. Die Fachkonferenz Biologie hat festgelegt,
dass in den Jahrgangsstufen 5/6 und 8/9 das Thema Sucht und
Drogen zum festen Bestandteil ihres Curriculums gehört. Für
die Fachschaften Katholische Religion und Evangelische
Religion ist eine entsprechende unterrichtliche Behandlung
in der 7. und 10. Jahrgangsstufe vorgesehen. Während im Fach
Biologie der thematische Schwerpunkt eher im kognitiven Bereich
(Information über Drogen) liegt, werden im Fach Religion eher
unterschiedliche Lebenskonzepte und das Thema "Verantwortung
für sich und andere" behandelt. Von der Organisation her bietet
sich fächerübergreifender und auch projektorientierter Unterricht
an. Die Festlegung des Themas Sucht und Drogen auf schwerpunktmäßig
zwei Fächer sollte deshalb angestrebt werden, weil in der Vergangenheit
die Behandlung des Themas häufig nach dem Zufallsprinzip erfolgte.
Die Gefahren sowohl der Überstrapazierung als auch der Nichtbehandlung
liegen auf der Hand. Wenn aber Kolleginnen und Kollegen aus
gegebenem Anlass das Thema dennoch im Unterricht (z. B. Deutsch
und Sozialwissenschaften) behandeln wollen bzw. für wichtig
erachten, bleibt ihnen dieses unbenommen. Der Berater/Die Beraterin
für Suchtvorbeugung hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe,
den entsprechenden Lehrerinnen und Lehrern - wenn gewünscht
- aktuelle Unterrichtsmaterialien zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgaben des Beraters/der
Beraterin für Suchtvorbeugung lassen sich kurz beschreiben als
die des "Kollegenberaters in Suchtfragen". Im einzelnen kann
er die Lehrerinnen und Lehrerkonferenz, Fachkonferenzen bzw.
interessierte Lehrerinnen- und Lehrergruppen über aktuelle Entwicklungen
im Sucht- und Drogenbereich informieren. Weiterhin hat er die
Aufgabe, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler,
die als Betroffene im Umgang mit sucht- und drogengefährdeten
Schülerinnen und Schülern Hilfe im Hinblick auf Information,
Einstellungen und Verhaltensweisen brauchen, zu beraten. Persönliche
Gespräche mit gefährdeten Schülerinnen und Schülern sollte der
Berater/die Beraterin nur auf deren Initiative hin führen, da
diese Schülerinnen und Schüler sich in der Regel eher an Lehrerinnen/Lehrer
ihres Vertrauens wenden werden: Klassenlehrer/in, SV-Vertrauenslehrer/in,
Tutor/in usw.
Ein anderes Aufgabenfeld ist
die Vorbereitung von Elternversammlungen zu diesem Thema
in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin/demKlassenlehrer.
Für die Jahrgansstufe 7 ist eine Pflegschaftsversammlung zum
Thema "Sucht und Drogen" im Zusammenhang mit der anstehenden
Klassenfahrt verbindlich.
Nach vorliegenden Erfahrungen
hat präventive Arbeit mit suchtgefährdeten Schülerinnen und
Schülern nur dann Erfolgsaussichten, wenn Eltern und
auch Schüler/innen mit in die Bemühungen einbezogen werden.
Auf Grund dieser Tatsachen hat
sich am Kopernikus-Gymnasium ein Arbeitskreis von Eltern, Schülerinnen
und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern gebildet, der das Thema
Suchtvorbeugung zum Thema hat. Er hat sich die Aufgabe gestellt,
die unterschiedlichen Sichtweisen und Zugänge von Eltern, Schülerinnen
und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern in bezug auf das Thema
Sucht und Suchtvorbeugung zusammenzuführen.
Aus dieser Arbeit des oben beschriebenen
Arbeitskreises resultiert das Unterrichtsprojekt "Kinder stark
machen" für die Jahrgangsstufe 6, das nun regelmäßig in dieser
Jahrgangsstufe durchgeführt werden soll.
Als weitere Aufgabe hat sich
der Arbeitskreis zum Ziel gesetzt, vergleichbare Projekte mit
anderen Inhalten und Methoden für weitere Jahrgangsstufen zu
konzipieren.
Außerdem sollte in diesem Zusammenhang
eine regelmäßige Zusammenarbeit mit außerschulischen
Einrichtungen (Suchtprophylaxe der Stadt, Therapieeinrichtungen
usw.) angestrebt werden.
Lehrerinnen, Lehrer und Eltern
haben gleichermaßen für die Schüler/innen beim Konsum bzw.
Nichtkonsum von sogenannten Alltagsdrogen (Zigaretten, Alkohol)
eine Vorbildfunktion, die sie nicht unterschätzen sollten.
Gerade auf Klassenfahrten und längeren Bus- und Zugfahrten sollten
sie sich dieser Bedeutung bewusst sein.
Wenn Schüler/innen Drogen
konsumieren, nehmen Mitschüler/innen diese Tatsache als
erste wahr, erkennen aber häufig nicht die ihnen zuwachsende
Verantwortung. Bisher gemachte Erfahrungen zeigen, dass Schülerinnen
und Schüler mit diesem Wissen nicht allein gelassen werden dürfen.
Da sie in der Regel nicht den Mut haben, Erwachsenen ihr Wissen
mitzuteilen, fühlen sie sich ohnmächtig und ratlos. Es entsteht
eine Mauer des Schweigens bzw. des Verschweigens. Aufgabe
der Schule sollte es sein, einerseits diese Mauer des Schweigens
zu durchbrechen und den Schülerinnen und Schülern Gesprächsangebote
zu machen, andererseits sie von ihrer Verantwortung nicht zu
befreien. Dies setzt voraus, dass Informationen von Seiten der
Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich vertraulich behandelt
werden. Vertrauenspersonen an der Schule könnten sein: Klassenlehrer/in,
Tutor/in, SV-Vertrauens-lehrer/in, Berater/in für Suchtvorbeugung
u.a.
Nur wenn sich alle am Schulleben
beteiligten Gruppen an der suchtpräventiven Arbeit beteiligen
bzw. miteinander kooperieren, können Suchtgefährdungen im Rahmen
der Schule wirksam bekämpft werden.
Die Berufswahl ist eine wichtige
Entscheidung im Leben eines jungen Menschen, die die Fähigkeit
zur Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
und die Sicherheit über Neigungen, Interessen und Realisierbarkeit
der angestrebten Ziele voraussetzt. Sie setzt Kenntnisse über
die Wirtschafts- und Arbeitswelt, über ein Spektrum von Ausbildungsberufen
und über weitere schulische Ausbildungswege und Studiengänge
voraus.
Die schulische Berufswahlvorbereitung
soll daher das Ziel verfolgen, durch unterrichtliche und begleitende
Maßnahmen die berufsorientierte Entscheidungsfähigkeit zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen angeregt und in die Lage
versetzt werden, ihre eigenen Ziele im Rahmen ihrer privaten
und beruflichen Lebensplanung zu erkunden. Sie sollen lernen,
berufliche Informationen zu suchen, zu analysieren und für sich
zu verwerten.
Um dieses Ziel zu erreichen,
werden am Kopernikus-Gymnasium mehrere Veranstaltungen angeboten,
die zum einen projektorientiert oder außerschulisch stattfinden
und zum anderen an den Fachunterricht gebunden sind.
Die Schülerinnen und Schüler
erhalten im Verlauf der Mittelstufe Informationen zu den verschiedenen
Möglichkeiten von Schul- und Ausbildungswegen im Bildungssystem
des Landes NRW, die im Rahmen des Politikunterrichts vermittelt
werden. Eine individuelle Schullaufbahnberatung erfolgt durch
die Klassenleitung. Eine intensivere Beschäftigung mit dieser
Thematik soll im Rahmen eines mehrtägigen Projektes "Zukunftsplanung"
am Ende der Klasse 8 erprobt werden.
Die Schule regt im weiteren
Verlauf die Schülerinnen und Schüler dazu an, ab der Klasse
9 ein freiwilliges Betriebspraktikum in den Ferien zu absolvieren.
Sie können dadurch erste Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt
gewinnen.
Bei einem Besuch des Berufsinformationszentrums
(BIZ) in der Klasse 9 erfolgt durch die Berufsberater eine fachkundige
Einführung in alle Informationsbereiche, die das BIZ bietet.
Hier haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich
ausführlich über einzelne Berufe und Arbeitsfelder zu informieren.
Dieses Projekt wird im Deutschunterricht mit verschiedenen Themenfeldern
(Lebenslauf – Bewerbungsschreiben – Vorstellungsgespräch) begleitet.
Auch im Politik-Unterricht der Klasse 10 wird nochmals ausführlich
auf verschiedene Aspekte der Berufswahl in der Unterrichtsreihe
"Schule oder Lehre?" eingegangen.
In der Jahrgangsstufe 12 findet
eine intensive Beratung zu Fragen der Berufswahl und eines Hochschulstudiums
durch Mitarbeiter des Arbeitsamtes in unserer Schule statt.
Die Schule bemüht sich zusätzlich darum, den Schülerinnen und
Schülern der Sekundarstufe II aktuelle Informationen über Ausbildungsbedingungen
und Arbeitsfelder verschiedenen Berufe durch einzelne Berufsvertreter
aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft anzubieten. Der
Rotary Club Walsum bietet jährlich eine umfangreiche Informationsveranstaltung
mit erfahrenen Vertretern verschiedener Berufsgruppen in unserer
Schule an.
Alle Schülerinnen und Schüler
der Sekundarstufe II absolvieren im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe
11 ein zweiwöchiges Betriebspraktikum im Anschluss an die Herbstferien.
Dieses Praktikum ist gemäß Erlass vom 23.9.1999 für alle verpflichtend.
Es erfolgt eine Vor- und Nachbereitung durch ein festes Team
aus dem Kollegium und eine Betreuung während des Praktikums
durch Besuche dieser Lehrerinnen und Lehrer in den einzelnen
Praktikumsbetrieben.
Englisch ist erste Fremdsprache
für alle Schülerinnen und Schüler. Für die an dieser Fremdsprache
besonders Interessierten richtet die Schule eine bilinguale
Klasse (pdf) ein.
In ihr erhalten die Schülerinnen
und Schüler in den Klassen 5 und 6 verstärkten Englischunterricht
- sieben statt fünf Wochenstunden. Ab der Klasse 7 werden zunehmend
weitere Fächer auch in der englischen Sprache unterrichtet.
Zunächst das Fach Erdkunde, ab der Klasse 8 das Fach Geschichte,
ab der Klasse 9 das Fach Sozialwissenschaften. Der bilinguale
Bildungsgang (pdf) kann von den Schülern in der Oberstufe fortgesetzt
werden.
Zweite Fremdsprache ist ab Klasse 7 entweder
Latein oder Französisch, dritte ab Klasse 9 Latein.
Als vierte Fremdsprache bietet
die Schule ab der JST 11 Spanisch an.
Der Erwerb von Fremdsprachen
soll ein möglicher Schwerpunkt in der individuellen Schülerlaufbahn
sein können.
Neben der Einrichtung eines
bilingualen Zweiges (pdf) und
dem gestuften Fremdsprachenangebot stellt
die Schule für diese Schülergruppe weitere zusätzliche Fördermöglichkeiten
bereit. In den Fächern Mathematik, Physik, Chemie und Informatik
werden Schülerinnen und Schüler, die in diesen Fächern ihren
Neigungs- und Leistungsschwerpunkte haben, unterrichtliche
Angebote
in Form von Arbeitsgemeinschaften an Nachmittagen gemacht,
in denen sie ihr fachliches Wissen und Können auf einem über
den Fachunterricht hinausgehenden Niveau weiterentwickeln
können.
Die Schule verfügt über eine
Schülerbibliothek für die JST 5 bis 10, in der neben belletristischer
auch Fachliteratur angeboten wird. Sie wird darüber hinaus eine
Arbeitsbibliothek für die Oberstufe einrichten, in der die Schülerinnen
und Schüler mit Hilfe neuer Medien Informationen sammeln können,
die sie für den Unterricht oder die Erstellung von Referaten
und Facharbeiten benötigen.
- Die Schülerinnen und Schüler
erlernen den Umgang mit der Bibliothek am Beispiel der Schülerbücherei.
Im Fach Deutsch stellen sie selbst ein von ihnen ausgewähltes
Buch vor.
- Das Fach Erdkunde führt
in Klasse 5 in das Erstellen und in die Auswertung von
einfachen Karten und
Diagrammen ein.
- Das Fach Geschichte führt
themenbezogen in die Benutzung der Bezirksbibliothek ein.
Die Schüler
sollen Einzelinformationen beschaffen und ordnen.
- Die Naturwissenschaften
führen ab Klasse
6 die Form des Versuchsprotokolls ein (Muster).
- Das Fach Biologie übt die Tierbeschreibung.
- Die Fächer Erdkunde,
Latein und Religion vertiefen themenbezogen den Umgang
mit Sachbüchern
und Nachschlagewerken in der Bibliothek.
- In Zusammenarbeit mit
dem Fach Deutsch übt
das Fach Biologie in Kl. 8/9 das Kurzreferat (schriftlich
fixiert, Ausgestaltung mit Quellennachweis, Vortrag,
Besprechung – die beiden Fachlehrerinnen/-lehrer erhalten die Möglichkeit
zu gegenseitigen Unterrichtsbesuchen, ein Themenkatalog
wird
aus dem Fach Biologie erstellt).
- Latein, Geschichte und Religion stellen ab
Kl. 9 kurze Referataufgaben.
- Das Fach Politik führt
am Ende der Kl. 10 einen Blockkurs Rede- und Vortragskunst durch und macht
dabei das Bibliographieren, die Stoffsammlung
und das Schreiben eines ausführlichen Referates zum
Gegenstand.
Die Fächer des Wahlpflichtbereiches
II führen ein Projekt durch und stellen dessen Ergebnisse
vor. Die Fachgruppen sprechen Zeitpunkt und Aufbau untereinander
ab.
Zwischen den Lehrerinnen und
Lehrern der Walsumer Grundschulen und unserer Schule gibt es
seit vielen Jahren eine bewährte Zusammenarbeit. Sie findet
in gegenseitigen Unterrichtsbesuchen und gemeinsamen Konferenzen
während der Erprobungsstufe ihren Ausdruck.
Für die Schülerinnen und Schüler
der 4. Klasse der Grundschulen führen wir alljährlich einen
"Tag der offenen Tür" durch.
Bis auf das Fach Religion und
den Förderunterricht findet der Unterricht im Klassenverband
statt. Die Lehrerinnen und Lehrerinnen und Lehrerinnen und Lehrer
sind nach Möglichkeit mit ihren beiden Fächern eingesetzt. Die
Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit
mit den übrigen Lehrerinnen und Lehrern der Klasse wahr.
Die Lehrerinnen und Lehrer der
Erprobungsstufe organisieren im Rahmen ihrer fachspezifischen
Möglichkeiten individualisierende Lern- und Arbeitsformen und
fördern die Entwicklung von Methodenkompetenzen in Richtung
eines zunehmend selbstverantwortlichen Lernens.
Gerade in der Erprobungsstufe
arbeiten die Lehrerinnen und Lehrer eng mit den Eltern zusammen.
Sie suchen mit ihnen die Verständigung über die Haltungen und
Werte, die wir für ein gelingendes Zusammenleben und eine erfolgreiche
Bildungsarbeit in unserer Schule als grundlegend ansehen.
Für die Klassen der Erprobungsstufe
ist ein Tutorensystem eingeführt. Je zwei Schülerinnen oder
Schüler der höheren Jahrgangsstufen (ab Klasse 10) betreuen
eine Klasse, unterstützen die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer
bei gemeinsamen Unternehmungen und führen in Absprache mit ihm
selbständig Veranstaltungen (z. B. Bastelnachmittage, Besuche)
durch.
Vorbemerkung
In den ersten Wochen am Kopernikus
- Gymnasium stehen die Methoden des Arbeitens und Lernens
im Vordergrund. Sie werden vorgestellt bzw. bewusst gemacht
und an ausgewählten Inhalten eingeübt, wobei die Methoden der
Grundschule berücksichtigt werden.
Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer
wird bei dieser Arbeit von allen Fachlehrerinnen und -lehrern
unterstützt.
Über die in 1.1 bis 1.7 aufgeführten
Maßnahmen erhalten die Eltern einen Elternbrief, der
ihnen in der ersten Klassenpflegschaftssitzung von der Klassenlehrerin/dem
Klassenlehrer erläutert wird. Durch eindeutig festgelegte Verfahren
kann eine gezielte Mitarbeit und Kontrolle durch die Eltern
ermöglicht werden.
- Der Schulranzen wird entsprechend
dem Stundenplan des folgenden Tages gepackt.
- Das Etui enthält einen Füller
mit Ersatzpatronen, einen Filzschreiber, einen Bleistift,
Anspitzer, Lineal, Radiergummi und Buntstifte.
- Ein Aufgabenheft wird geführt. Es enthält
den jeweils gültigen Stundenplan und wird von der Klassenlehrerin/dem
Klassenlehrer und von den Fachlehrerinnen/-lehrern regelmäßig
überprüft.
Verfahren:
- Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer leitet
die Schüler/innen im Gebrauch eines Aufgabenheftes (DIN A5)
an.
- Die Hausaufgaben werden so rechtzeitig vor
Stundenende an die Tafel geschrieben, dass die Schülerinnen
und Schüler sie bis zum Stundenende in ihr Aufgabenheft übertrag
können.
- Sie werden unter dem Datum, zu dem
sie anzufertigen sind, eingetragen, um den Eltern die Kontrolle
zu erleichtern.
- Für jedes Fach führen die Schülerinnen
und Schüler unter Anleitung der Fachlehreri/des -lehrers
ein Heft, in das auch Arbeitsblätter und andere Materialien
eingeklebt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler lernen,
das Lehrbuch als Hilfe zum Wiederholen und Nacharbeiten
zu nutzen.
- Um die Notwendigkeit kontinuierlichen
Arbeitens deutlich zu machen, werden Klassenarbeiten
langfristig vorbereitet. Eine Konzentration der Vorbereitung
auf die letzte Stunde vor der Arbeit wird vermieden.
- Der Umgang mit Lernhilfen wird geübt:
für die Erprobungsstufe empfiehlt die Schule die Anschaffung
eines Rechtschreibdudens.
Den Schülerinnen und Schülern
wird bewusst gemacht, dass die Hausaufgaben – mündlich wie schriftlich
– eine große Bedeutung für den Lernprozess haben, sei es als
Einübung und Vertiefung des methodisch Gelernten, oder als selbständige
Suche nach Lösungen noch offener Fragen und Probleme.
Ihnen wird deutlich gemacht,
dass Hausaufgaben sorgfältig anzufertigen sind und dass in allen
Fächern auch formale und sprachliche Richtigkeit zu beachten
ist.
- Hausaufgaben sind mit einer Überschrift
und dem Datum zu versehen.
- Für Berichtigungen ist ein Rand
vorzusehen.
- Die Fachlehrerin/der -lehrer überprüft
regelmäßig die Anfertigung der Hausaufgaben.
- Die inhaltliche Ausführung wird im Unterricht
besprochen, und die Schüler/innen werden zu sprachlichen
und formalen Verbesserungen angehalten.
In allen Fächern findet
gemäß der fachspezifischen Richtlinien Sprech- und Schreibunterricht
statt.
- Alle Fachlehrerinnen und -lehrer üben
das Verfassen fachspezifischer Textsorten. Sie
fördern dabei die Ausdrucksfähigkeit und den formal richtigen
Sprachgebrauch (Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung).
Zu diesem Zweck kontrollieren sie das Heft und bestehen
nötigenfalls auf Korrekturen.
- Alle Fachlehrerinnen und Lehrer fördern
die verschiedenen Formen des Lesens (z. B. stilles
Lesen, Vorlesen, suchendes Lesen).
Alle Fachlehrerinnen und
-lehrer achten auf eine deutliche Aussprache und
Akzentuierung sowie auf sprachliche Richtigkeit und fördern
so die Sprachfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Wenn es die Unterrichtssituation
ermöglicht, sollten die Schülerinnen und Schüler dazu
angehalten werden, in ganzen Sätzen zu sprechen bzw. zu
antworten und Behauptungen, Bedingungen oder Begründungszusammenhänge
vollständig auszuformulieren.
- Gesprächsregeln werden zu Beginn
in jeder Klasse 5 durch das Fach Deutsch erarbeitet und
ausgehängt. Besonders in den ersten Wochen fördert das
bewusste Einhalten dieser Regeln in allen Fächern
nicht nur die Gesprächskultur, sondern das gesamte Sozialverhalten
der Klasse.
Im Einzelnen sollen gefördert
werden: die Bereitschaft zum Zuhören, Anreden, Bezugnehmen,
zum Rollenspiel und zur Partner- und Gruppenarbeit.
Alle Fachlehrerinnen und -lehrer
achten in ihren Unterrichtsstunden auf ein angemessenes Sozialverhalten
der Schüler/innen. Wenn erzieherische Maßnahmen der Fachlehrerin/des
-lehrers keine Abhilfe schaffen, so wird umgehend die Klassenlehrerin/der
Klassenlehrer informiert und der Kontakt mit den Erziehungsberechtigten
gesucht.
Im Sportunterricht der Orientierungsstufe
soll verstärkt auf das soziale Verhalten der Schülerinnen und
Schüler eingewirkt werden:
- Das Übungsangebot soll so gestaltet sein,
dass gemeinsames Handeln erforderlich ist. Die
Notwendigkeit von Regeln und deren Einhaltung muss den
Schülerinnen und Schülern deutlich werden. Sie sind deshalb
am Auf- und Ausbau des Regelwerkes zu beteiligen, um so
im Konfliktfall eigene, angemessene Lösungen zu finden.
Besonders geeignet sind hierzu Mannschaftsspiele mit einfachem,
überschaubarem Regelwerk.
- Als Bestandteil des sozialen Verhaltens
ist auch der pflegliche Umgang mit Sportgeräten
anzusehen, so dass der Geräteauf- und -abbau ein eigenständiger
Teil des Sportunterrichts ist.
- Die fächerübergreifende Absicht liegt
darin,
- die Bereitschaft zur Mitarbeit
bei Grup-penarbeiten allgemein zu fördern
- die Integration aller Schülerinnen
und Schüler zu erleichtern, d. h. der Cliquenbildung entgegenzuwirken
- verhaltensauffällige Schülerinnen
und Schüler frühzeitig zu erkennen, um gezielte Maßnahmen rechtzeitig
ergreifen zu können
- Hilfen zur selbständigen und
gewaltfreien Lösung von Konflikten auch in anderen Situationen
des Schullebens zu vermitteln
- angemessenes Verhalten gegenüber
öffentlichen und privaten Sachwerten allgemein zu bestärken.
Alle Fachlehrerinnen und -lehrer
achten in ihren Unterrichtsstunden auf einen angemessenen Umgang
mit Sachen. Hierzu gehört neben dem pfleglichen Umgang mit
den eigenen Arbeitsmaterialien besonders der Respekt vor dem
Eigentum der Mitschüler sowie der schonende Umgang mit Leihbüchern,
Ausstattung und Mobiliar der Schule.
In der Klasse 7 wird mit der
Wahl einer zweiten Fremdsprache, Französisch oder Latein, eine
weitere Schwerpunktsetzung im Hinblick auf individuelle Begabungen
und Interessen möglich. Diesem Prinzip der zunehmenden Individualisierung
folgt dann wieder das Kursangebot im Wahlpflichtbereich II ab
Klasse 9. In ihm werden neben Latein als dritter Fremdsprache
folgende fächerverbindende Kurse angeboten:
Informatik mit Mathematik und
Physik, Englisch mit Geschichte, Erdkunde und Politik, Ernährungslehre
und Chemie
In den Klassen 7 und 10 werden
einwöchige Klassenfahrten durchgeführt. Sie führen traditionsgemäß
zum Skilaufen, für die Klasse 7 in den Schwarzwald, für die
Klasse 10 ins Ahrntal, Südtirol. Um den finanziellen Aufwand
der Eltern in Grenzen zu halten, besteht die Möglichkeit, aus
einem Skipool, der mit Mitteln des Fördervereins bestritten
wird, Skier, Schuhe und Skikleidung an die Schülerinnen und
Schüler auszuleihen.
Die JST 11 führt zu Beginn des
Schuljahres eine einwöchige fächerübergreifende Projektveranstaltung
zur Einführung in die Methoden und Arbeitsformen des
wissenschaftspropädeutischen Arbeitens in der Oberstufe durch.
Im Anschluss an die Herbstferien
gehen die Schülerinnen und Schüler in ein zweiwöchiges Betriebspraktikum,
das ihnen schwerpunktmäßig die Tätigkeitsfelder akademischer
Berufe erschließen soll.
Zu Beginn der JST 12 werden
nach Wahl der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Leistungs-
und Grundkurse eingerichtet:
In aller Regel kommen Leistungskurse
in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Biologie,
Erdkunde und Sozialwissenschaften zustande. Alternativ zu Physik
kann ein Leistungskurs Chemie und zu Sozialwissenschaften ein
solcher in Geschichte gebildet werden.
Alle übrigen Fächer werden in
Grundkursen angeboten.
Die Jahrgangsstufe 13 führt
Studienfahrten durch. Beliebte Ziele sind Wien, Prag, München,
Berlin und das Ötztal.
Schulpartnerschaften dienen
dazu, Schülerinnen und Schülern in umfassender Weise Begegnungen
mit Gleichaltrigen aus anderen Ländern zu ermöglichen. Sie sollen
- gemeinsam leben, lernen und handeln,
- die Lebensverhältnisse des anderen Landes
kennen lernen (und auch über die eigenen einmal nachdenken!)
- ihren Horizont einem sich öffnenden Europa
anpassen.
Die Veränderungen im ehemaligen
Ostblock haben mit Polen einen alten Nachbarn neu ins Blickfeld
gerückt, mit dem uns eine nicht unbelastete Geschichte verbindet.
Polen wird zudem in Zukunft als Mitglied der EU für uns wirtschaftlich
und politisch immer wichtiger werden.
Demgegenüber stehen unsere geringen
Kenntnisse über dieses Land und eine immer noch große Zahl von
Vorurteilen.
Hauptziele
unseres Schüleraustausches mit dem Oskar-Kolberg-Gymnasium in
Kościan, etwa eine Autostunde von Poznań (ehem. Posen)
entfernt, sind daher
- die Erweiterung des geistigen Horizonts durch
das Kennenlernen einer Region, die uns nicht vertraut ist,
und ihrer Bewohner,
- der Abbau von Vorurteilen durch persönliche
Kontakte,
- und die Schaffung von Offenheit gegenüber
noch weitgehend unbekannten europäischen Nachbarn.
Zur Teilnahme eingeladen sind
unsere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen
9 und 10, die im einen Jahr Besucher aus Kościan bei sich
aufnehmen, um im folgenden Jahr selbst für
ca. 10 Tage nach Polen zu reisen.
Der Austausch wurde Ende des
Jahres 1991 auf Initiation der Fachgruppe Französisch und durch
Vermittlung eines Beamten des Kultusministeriums in Brüssel
vorbereitet. Der erste Austausch fand 1992 statt.
Hauptziele dieses Austausches
sind:
- die internationale Verständigung
- die Förderung der Kompetenz in der französischen
Sprache
- die Förderung privater Kontakte zwischen
Schülern und Lehrerinnen und Lehrern beider Partnerschulen
- Einblicke in die Lebensweisen und kulturellen
Gegebenheiten des Nachbarlandes
Von unserer Seite nehmen Schülerinnen
und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis 12 teil. Die belgischen
Teilnehmer haben erst in den letzten beiden Jahren ihrer Schullaufbahn
Deutsch als Wahlfach.
Der Austausch findet ein- bis
zweimal pro Jahr statt, und zwar jeweils für die Dauer von 5
Tagen.
Walsum hat keine öffentliche
Musikschule, darum fällt den allgemeinbildenden Schulen verstärkt
die Aufgabe zu, musikalischen Nachwuchs zu rekrutieren und ins
örtliche Musikleben zu integrieren.
Die Musik-AGs des Kopernikus-Gymnasiums
widmen sich dieser Aufgabe in besonderer Weise.
Kopernikus Brass, Kopernikus
Gospelsingers, Musical-AG, Folk-AG und Flöten AG schmücken nicht
nur schulische Festlichkeiten, sondern wirken aktiv mit bei
der Gestaltung städtischer und kirchlicher Veranstaltungen (Stadtteilfeste,
Hand-werkertage, Weihnachtsmärkte, -feiern u. ä.). Auch caritativen
Aufgaben (z. B. musikalische Besuche des Stöckerheims durch
die Blechbläser) fühlen sich die AGs verpflichtet.
Unsere AGs sind bei fast allen
örtlichen Musiziergruppen (Männer- und Frauenchöre, Kirchenchöre,
Gospelgruppen, Instrumentalgruppen) und auch bei musikalischen
Vereinigungen der Nachbarkommunen konzertant zu Gast gewesen.
Sie sorgen für den Nachwuchs der örtlichen Musiziergruppen –
sie versuchen es zumindest! – und bilden mit diesen wichtige
Steine im Mosaik eines erstaunlich lebendigen Kulturlebens in
Walsum.
Die Arbeitsgemeinschaft "Show
und Tanz" wurde 1985 gegründet und ist seitdem ein fester
Bestandteil des Kulturlebens unserer Schule, im Stadtteil Walsum
und in ganz Duisburg. Neben ihren erfolgreichen Aufführungen
in der Aula der Schule mit Programmen wie "Pas de danse",
"Tanz aus dem Karton", "Narrentanz", "Nur
geträumt", "Wartesaal" nimmt sie regelmäßig an
den Duisburger Tanztagen, Stadtfesten, Karnevalsveranstaltungen,
Jubiläen und anderen Festlichkeiten teil.
Das Repertoire der AG besteht
aus Showtanz, Jazztanz, Stepptanz, Tanztheater, Pantomime, Schwarzlichttheater.
Die Arbeitsgemeinschaft ist nach dem Alter der Teilnehmerinnen
in drei Gruppen eingeteilt. Die jüngsten Mädchen sind 10 Jahre
alt, die ältesten 27 Jahre, sind Studentinnen oder bereits im
Beruf.
Eine kleine Besonderheit der
AG sind die "Living Dolls". Seit Gründung der AG stellen
sich, oft in der Weihnachtszeit, vier bis sieben Mädchen in
phantastischen Kostümen gekleidet und wie Puppen geschminkt,
von passender Musik begleitet in die Fußgängerzonen von Duisburg,
Essen, Köln, Bocholt u. a., um für die sehr aufwendigen Aufführungen
zu sammeln und zu werben.
Die AG legt großen Wert auf
Verlässlichkeit, Toleranz und Engagement in einer familiären
Atmosphäre!
Neben der Vermittlung der Inhalte
des verbindlichen Lehrplans macht der Sportunterricht als besonderen
Schwerpunkt das soziale Lernen zum Thema. Besonders in der Erprobungsstufe,
den Klassen 5 und 6, sollen soziale Verhaltensweisen des Miteinanders
und der gegenseitigen Rücksichtnahme eingeübt werden. Aus diesem
Grunde ist das Fach Sport in diesen Klassen mit vier bzw. drei
Wochenstunden vertreten.
Das Übungsangebot wird so gestaltet,
dass gemeinsames Handeln erforderlich ist. Dieses soll den Schülerinnen
und Schülern die Notwendigkeit von Regeln und deren Einhaltung
verdeutlichen. Mannschaftsspiele werden deshalb im Übungsangebot
besonders berücksichtigt. Diese beruhen auf einem einfachen,
einsichtigen und überschaubaren Regelwerk, an dessen Entwicklung
die Schülerinnen und Schüler beteiligt sind. Die Eigenbeteiligung
soll sie bei Konfliktfällen in die Lage versetzen, selbstständige
Lösungen zu finden.
Sportarten wie Fußball, Basketball
und ähnliche, mit ihrem ausgefeilten und umfangreichen Regelwerk,
sind dazu weniger geeignet. Außerdem besteht die Gefahr, dass
Schülerinnen bzw. Schüler, die bereits in Vereinen diese Sportarten
betreiben, den Sportunterricht in der Schule – auch was die
Auslegung der Regeln angeht – dominieren. Das aber steht der
erklärten Absicht, alle Schülerinnen und Schüler der Klasse
gleichberechtigt und angemessen zu beteiligen, entgegen. Diese
Sportarten werden deshalb erst später und mit vereinfachten
Regeln Gegenstand des Sportunterrichts sein.
Im Rahmen des allgemeinen Angebots
der Schule an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften beteiligt sich
der Sport in angemessener Weise. Augenblicklich bietet das Fach
folgende Arbeitsgemeinschaften an: Basketball, Badminton, Akrobatik
und Tanz. Darüber hinaus werden Schulmannschaften bei Wettkämpfen
auf örtlicher, regionaler und überregionaler Ebene betreut.
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